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Uhl: Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffen

Geschrieben am 05-02-2007

Berlin (ots) - Der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB, erklärt zu dem
heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes über die Unzulässigkeit von
Online-Durchsuchungen:

Strafverfolgungsbehörden müssen die Möglichkeit haben, eine
Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung
verdeckt durchführen zu können.

Gerade bei schweren Verbrechen wie zum Beispiel Kinderpornografie
oder terroristischen Vorbereitungshandlungen können so weitere
wichtige Ermittlungsansätze gewonnen werden. Deswegen ist es bei den
derzeitigen Verhandlungen zur Änderung der Strafprozessordnung
bezüglich der Telekommunikationsüberwachung nun unerlässlich,
umgehend eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Das
Bundesjustizministerium sollte seine Haltung gerade in diesem Punkte
überdenken.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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