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Gesundheitsreform: Partnerschaftsmodell in der häuslichen Krankenpflege bleibt bestehen

Geschrieben am 02-02-2007

Berlin (ots) - Bundestag lehnt Streichung der
Bundesrahmenempfehlung für die häusliche Krankenpflege ab

Auch in Zukunft wird die häusliche Krankenpflege nicht alleine von
den Krankenkassen bestimmt, sondern die Spitzenverbände der
Pflegedienste wirken an deren Ausgestaltung weiterhin mit. Dieses ist
das Ergebnis der im Gesundheitsausschuss des Bundestages
beschlossenen Änderungsanträge zur Gesundheitsreform, mit der die
ursprünglich geplante Streichung der Bundesrahmenempfehlung für die
häusliche Krankenpflege zurück genommen wird. Der Bundestag hat heute
in 2. und 3. Lesung die Gesundheitsreform mit diesen
Änderungsanträgen verabschiedet.

"Dieses ist ein Erfolg. Damit bleibt das Partnerschaftsmodell für
die häusliche Krankenpflege bestehen", so Bernd Tews, Geschäftsführer
des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).
"Ein wichtiges Signal: die Pflegeeinrichtungen sind
Verhandlungspartner und können nicht einfach aus dem Gesetz
gestrichen werden."

"Wer Leistungseinschränkungen bei der häuslichen Krankenpflege
verhindern will, muss die Beteiligung der Pflege sicherstellen.
Deshalb begrüßen wir die Änderung nachdrücklich", so Tews.

Im Zuge der Verhandlungen um die Bundesrahmenempfehlung hat der
bpa zusammen mit anderen Verbänden immer wieder die Einbeziehung von
wichtigen behandlungspflegerischen Leistungen gefordert. Diese
Forderungen führten häufig durch Gerichtsentscheidungen auch zur
Aufnahme in den Leistungskatalog der häuslichen Krankenpflege. Der
bpa hatte sich gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden bei den
verantwortlichen Politikern gegen die Streichung der
Bundesrahmenempfehlung gewandt und für eine qualifizierte Beteiligung
der Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) eingesetzt. Ziel war
es, dass an Richtlinien, die der GBA beschließt und die Auswirkungen
auf die Pflege haben, die Spitzenverbände der Pflegeeinrichtungen
beteiligt werden. Bisher gibt es dabei lediglich ein Anhörungsrecht.
Dieses bleibt jetzt bestehen.

"Wir sind den Koalitionsfraktionen dankbar für den Erhalt der
Bundesrahmenempfehlung. Mit Bedauern müssen wir allerdings zur
Kenntnis nehmen, dass eine unmittelbare Beteiligung der Pflege im GBA
nicht erreicht werden konnte, obwohl dort neben der häuslichen
Krankenpflege über diverse weitere Pflegeleistungen entschieden wird.
Pflege wird immer wichtiger. Die Fachkompetenz der Pflege sollte
deshalb im GBA nicht außen vor bleiben" so Tews.

Der vom Bundestag beschlossenen Gesundheitsreform muss der
Bundesrat noch zustimmen.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:

Bernd Tews, Tel.: 030 - 30 87 88 60.


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