Lausitzer Rundschau: zu: Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwettenmonopol
Geschrieben am 28-03-2006 |
Cottbus (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern offiziell das staatliche Monopol auf Sportwetten bestätigt. Doch von Monopol kann nicht die Rede sein. Denn neben dem staatlichen Anbieter Oddset gibt es Firmen wie betandwin, die sich noch vor der Wiedervereinigung Lizenzen nach DDR-Recht sichern konnten und mit dem sehr profitablen Sportwettengeschäft Millionen verdienen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass durch die Monopolstellung - die keine ist - die Spielsucht bekämpft und eingedämmt werde. Doch das ist mehr als scheinheilig. Heutzutage hat jeder die Möglichkeit, im Internet oder telefonisch Wetten abzugeben, betandwin wirbt unentwegt dafür. Das Urteil schützt nicht vor Spielsucht, es schützt lediglich vor Wettbewerb und fairen Quoten. Um der Sucht vorzubeugen sind umfangreiche Prävention, ein generelles Werbeverbot sowie die Begrenzung von Einsätzen und Gewinnen nötig.
Originaltext: Lausitzer Rundschau Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2
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