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Lausitzer Rundschau: zu: Bundesverfassungsgericht bestätigt Sportwettenmonopol

Geschrieben am 28-03-2006

Cottbus (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern offiziell
das staatliche Monopol auf Sportwetten bestätigt. Doch von Monopol
kann nicht die Rede sein. Denn neben dem staatlichen Anbieter Oddset
gibt es Firmen wie betandwin, die sich noch vor der Wiedervereinigung
Lizenzen nach DDR-Recht sichern konnten und mit dem sehr profitablen
Sportwettengeschäft Millionen verdienen. Das Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass durch die Monopolstellung - die keine ist -
die Spielsucht bekämpft und eingedämmt werde. Doch das ist mehr als
scheinheilig. Heutzutage hat jeder die Möglichkeit, im Internet oder
telefonisch Wetten abzugeben, betandwin wirbt unentwegt dafür. Das
Urteil schützt nicht vor Spielsucht, es schützt lediglich vor
Wettbewerb und fairen Quoten. Um der Sucht vorzubeugen sind
umfangreiche Prävention, ein generelles Werbeverbot sowie die
Begrenzung von Einsätzen und Gewinnen nötig.

Originaltext: Lausitzer Rundschau
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=47069
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_47069.rss2

Rückfragen bitte an:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481231
Fax: 0355/481247
lr@lr-online.de


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