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CSU-Landesgruppe / Fahrenschon: Verfassungsgericht gibt den Weg frei für die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts

Geschrieben am 31-01-2007

Berlin (ots) - Anlässlich des heute veröffentlichten Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum derzeitigen Erbschaftsteuerrecht
erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil zur
Erbschaftsteuer den Weg für eine Erleichterung der Vererbung von
Betriebsvermögen freigemacht.
Es hat bestätigt, dass die Fortführung des Betriebs einen Grund
darstellt, diese Übergabe zu begünstigen. Damit kann die geplante
Reform der Erleichterung der Unternehmensnachfolge nun intensiv
angegangen werden. Das Vorhaben muss wie geplant umgesetzt werden.

Das Gericht hat weiterhin festgestellt, dass getrennt von
strukturellen Fragen eine Ungleichheit in Bewertungsfragen besteht.
Dieser Aufgabe muss sich der Deutsche Bundestag bis zum 1.1.2009
stellen. Damit bleibt genügend Zeit, in einem anderen Verfahren die
Vorgaben des Gerichts zu beachten und ein gerechteres System bei der
Bewertung zu entwickeln.

Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass der
Gesetzgeber bestimmte Vermögen zielgenau und möglichst gleichmäßig
begünstigen kann, wenn es dem Gemeinwohl dient.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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