CSU-Landesgruppe / Fahrenschon: Verfassungsgericht gibt den Weg frei für die geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts
Geschrieben am 31-01-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich des heute veröffentlichten Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum derzeitigen Erbschaftsteuerrecht erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Georg Fahrenschon:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil zur Erbschaftsteuer den Weg für eine Erleichterung der Vererbung von Betriebsvermögen freigemacht. Es hat bestätigt, dass die Fortführung des Betriebs einen Grund darstellt, diese Übergabe zu begünstigen. Damit kann die geplante Reform der Erleichterung der Unternehmensnachfolge nun intensiv angegangen werden. Das Vorhaben muss wie geplant umgesetzt werden.
Das Gericht hat weiterhin festgestellt, dass getrennt von strukturellen Fragen eine Ungleichheit in Bewertungsfragen besteht. Dieser Aufgabe muss sich der Deutsche Bundestag bis zum 1.1.2009 stellen. Damit bleibt genügend Zeit, in einem anderen Verfahren die Vorgaben des Gerichts zu beachten und ein gerechteres System bei der Bewertung zu entwickeln.
Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass der Gesetzgeber bestimmte Vermögen zielgenau und möglichst gleichmäßig begünstigen kann, wenn es dem Gemeinwohl dient.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9535 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
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