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Bundesregierung reduziert Artenschutz und riskiert erneut Verurteilung durch Europäischen Gerichtshof

Geschrieben am 26-01-2007

Berlin (ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
(BUND) hat die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf der so
genannten "kleinen Novelle" des Bundesnaturschutzgesetzes
nachzubessern. Die Novelle müsse das Urteil des Europäischen
Gerichtshofes (EuGH) vom 10.1. 2006 korrekt umsetzen. Das sei bislang
nicht der Fall. Der BUND kritisiert vor allem, dass Maßnahmen in der
Land- und Forstwirtschaft wie die intensive Düngung, Grünlandumbruch
oder Waldwegebau künftig nicht als "Projekte" im Sinne des Gesetzes
gelten und deshalb nicht auf ihre artenschutzrechtliche
Verträglichkeit geprüft werden müssen.

Besonders gravierend sei auch, dass in der Land- und
Forstwirtschaft und bei Bauvorhaben das Verletzungs- und
Tötungsverbot für bedrohte Arten künftig nur noch für nach
europäischem Recht geschützte Flora und Fauna, nicht aber für
lediglich in Deutschland geschützte Arten gelten solle. Auf diese
Weise entfalle für rund 2000 von 2600 hierzulande gefährdete Tiere
und Pflanzen auf einen Schlag der Schutz. So werde es z.B. künftig
legal sein, Kiebitzgelege zu zerstören, Orchideenwiesen zu überdüngen
oder Teiche zuzuschütten, in denen seltene Arten wie der Fadenmolch
leben, wenn diese einem Bauprojekt im Weg stünden.

Deutschland war mit dem EuGH-Urteil zur Neufassung seines
Naturschutzgesetzes verurteilt worden, weil es die
Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie zum Schutz seltener Arten nicht
umfassend genug berücksichtigt. Der Gerichtshof hatte zu viele
Schlupflöcher beanstandet, die verhinderten, bestimmte Agrarmaßnahmen
oder Bauvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit schützenswerten
Lebensräumen oder Arten zu prüfen und wenn nötig auch zu verbieten.
Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf sei eine große Enttäuschung,
sagte Gerhard Timm, Geschäftsführer des BUND. Anstatt dem Urteil
korrekt zu folgen, werde das Gesetzgebungsverfahren erneut
missbraucht, um solche Verbote zu vermeiden.

Timm: "Diese `kleine` Gesetzesnovelle des
Bundesnaturschutzgesetzes führt zu noch weniger Artenschutz als
bisher. Das steht in krassem Gegensatz zu den vielfältigen
Anstrengungen für den Erhalt bedrohter Tiere und Pflanzen. Wenn die
Bundesregierung ihr bei der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft
abgegebenes Versprechen, den Artenschwund aufzuhalten, tatsächlich
umsetzen will, muss sie den Gesetzentwurf entrümpeln und nachbessern.
Der bisherige Entwurf zeugt von Respektlosigkeit gegenüber Europas
höchstem Gericht und wird voraussichtlich eine erneute und mit hohen
Vertragsstrafen verbundene Verurteilung nach sich ziehen."

Die ausführliche BUND-Position zur Gesetzesnovelle ist im Internet
unter www.bund.net zu finden.

Originaltext: BUND
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7666
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7666.rss2

Pressekontakt:
Friedrich Wulf, BUND-Naturschutzreferent:
Tel. 030-27586-495 bzw.

Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -449
E-Mail: presse@bund.net
Internet: www.bund.net


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