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Arbeitslosengeld II-Empfänger müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen melden

Geschrieben am 22-01-2007

Nürnberg (ots) - Der Jahreswechsel ist für viele Eigentümer von
Kapitalvermögen der Stichtag, an dem ihnen Kapitalerträge
gutgeschrieben werden. Aus diesem Anlass weist die Bundesagentur für
Arbeit (BA) darauf hin, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II alle
Einkünfte aus Kapitalvermögen melden müssen, auch wenn es sich dabei
um geringe Summen handelt.

Bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II werden neben dem
Vermögen grundsätzlich alle Einnahmen der Leistungsempfänger
berücksichtigt. Nur wenige Einkommensarten, wie beispielsweise das
Pflegegeld bei häuslicher Pflege von Angehörigen, werden nicht
angerechnet.

Zu den anzurechnenden Einnahmen, die häufig übersehen und nicht
angegeben werden, zählen auch Erträge aus Kapitalvermögen, wie
beispielsweise Zinsen aus Sparguthaben, Dividenden aus Wertpapieren
oder Gewinnausschüttungen. Bei gelegentlichen geringen Einnahmen gilt
allerdings eine Bagatellgrenze von 50 Euro pro Jahr. Liegt die Summe
solcher Einnahmen im Jahr unter dieser Grenze, werden sie nicht
angerechnet. Dennoch müssen auch geringere Beträge gemeldet werden.
Nur so kann ermittelt werden, ob die Bagatellgrenze auch unter
Berücksichtigung anderer gelegentlicher Einnahmen in geringer Höhe
nicht überschritten wird.

Kapitaleinkünfte nicht zu melden, kann unangenehme Konsequenzen
haben. Durch einen automatisierten Datenabgleich werden sämtliche
Kapitalerträge von Arbeitslosengeld II-Empfängern ermittelt und
anschließend mit den gemeldeten Beträgen verglichen. Auch wenn die
Anzeige der Einnahmen schlicht vergessen wurde, handelt es sich um
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Wer vorsätzlich handelt, muss sogar mit einer Strafanzeige wegen
Betruges rechnen.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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