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BA: Schärfere Sanktionen für Empfänger von Arbeitslosengeld II

Geschrieben am 17-01-2007

Nürnberg (ots) - Zu Jahresbeginn sind die Sanktionen für
Arbeitslosengeld II-Empfänger, die zum Beispiel eine zumutbare Arbeit
ablehnen, verschärft worden. Leistungsempfänger, die wiederholt gegen
ihre Pflichten verstoßen, müssen nun mit strengeren Kürzungen bis hin
zum Wegfall der Leistungen rechnen.

Empfänger von Arbeitslosengeld II sind verpflichtet, alle
Möglichkeiten auszuschöpfen, ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder
zu verringern. Hierzu gehört insbesondere, jede zumutbare Arbeit
aufzunehmen und an Fördermaßnahmen teilzunehmen.

Arbeitslosengeld II-Empfängern, die ohne wichtigen Grund gegen
diese Pflichten verstoßen, werden für drei Monate die Leistungen
gekürzt. Das war auch bisher so. Neu ist seit dem 1. Januar 2007 die
verschärfte Kürzung bei wiederholter Pflichtverletzung.

Eine wiederholte Pflichtverletzung liegt nach der nun geltenden
Rechtslage vor, wenn innerhalb eines Jahres nach Beginn einer
vorangegangenen Sanktion erneut eine Pflichtverletzung begangen wird.
Das ist insofern neu, als zuvor eine Pflichtverletzung nur als
wiederholt galt, wenn sie noch während einer laufenden Sanktion -
also im Regelfall innerhalb von drei Monaten - begangen wurde.

Bislang wurde bei einer wiederholten Pflichtverletzung das
Arbeitslosengeld II erneut um den gleichen Prozentsatz gekürzt wie
bei der ersten. Nunmehr wird beispielsweise bei der zweiten Ablehnung
einer zumutbaren Arbeit innerhalb eines Jahres das Arbeitslosengeld
II um 60 Prozent gekürzt. Neu ist auch, dass der Anspruch auf
Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Unterkunft und
Heizung bei jeder weiteren Pflichtverletzung ganz entfallen kann.

Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
gelten noch schärfere Regeln. Bei der ersten Pflichtverletzung
entfällt wie bisher die Regelleistung vollständig. Neu ist, dass bei
wiederholter Pflichtverletzung auch die Leistungen für Unterkunft und
Heizung für drei Monate entfallen können.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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