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Südwest Presse: Kommentar zum Kopftuchstreit

Geschrieben am 15-01-2007

Ulm (ots) - Das erste höchstrichterliche Urteil zu den
Landesregelungen über das Kopftuchverbot hat die bayerische Version
bestätigt. Dies muss aber nichts heißen. Denn im Unterschied zur
baden-württembergischen Regelung erwähnt das bayerische
Erziehungsgesetz nicht, dass christliche Werte von dem Verbot
ausgenommen sind. Vielmehr sind in Bayern allgemein Kleidungsstücke
verboten, die als Ausdruck einer mit der Verfassung nicht zu
vereinbarenden Haltung verstanden werden können. Die sechs weiteren
Bundesländer haben ebenfalls unterschiedliche Lösungen gefunden.
Die Bayerischen Verfassungsrichter heben gerade hervor, das sich ihr
Urteil nicht gegen das Kopftuch richtet. In Baden-Württemberg hat das
Verwaltungsgericht Stuttgart bereits ein anderes Urteil gesprochen
und der Cannstatter Lehrerin das Kopftuchtragen im Unterricht
erlaubt. So wird am Ende das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden
haben, ob sein 2003 erteilter Auftrag an die Länder gesetzlich
richtig umgesetzt worden ist. Man kann nur hoffen, dass dies
wenigstens in einem Aufwasch geschieht.
Die Kultusminister hätten sich viel Durcheinander ersparen können,
wenn sie von Anfang an eine einfache Lösung gewählt hätten: eine
Kleiderordnung für Lehrer. Sie gibt es längst für Richter und
Anwälte, wo sich damit auch das Kopftuchproblem erledigt hat. Warum
also so nicht den ganzen ideologischen Ballast abwerfen?

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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