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Schadensersatz für 60 geschädigte Comroad-Aktionäre / LG Frankfurt am Main verurteilt erstmals auch ehemalige Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel

Geschrieben am 15-01-2007

München (ots) - Das Landgericht Frankfurt/Main hat einer von der
Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte geführten Schadensersatzklage
für 60 geschädigte Aktionäre stattgegeben (Aktenzeichen 3-15 O
48/04). Die zum Schadensersatz verurteilten Beklagten Bodo Schnabel
und Ingrid Schnabel müssen damit insgesamt rund EUR 750.000,00 an die
Kläger bezahlen.

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main liegt auf der gleichen
Linie wie das Urteil des Landgerichts München I vom 25. Juli 2006,
das ebenfalls ohne vorherige Beweisaufnahme ergangen war.

Die Klage war im Oktober 2002 von Rotter Rechtsanwälte beim
Landgericht Frankfurt/Main erhoben worden, weil die Eheleute Schnabel
vorsätzlich falsche Unternehmensmeldungen herausgegeben hatten. So
hatte der ehemalige Vorstand Bodo Schnabel insbesondere für das
Geschäftsjahr 2001 Umsätze in Höhe von 97 Prozent frei erfunden.

Hinsichtlich der Klage gegen die Aufsichtsrätin Ingrid Schnabel
war lange Zeit umstritten, ob diese für ihr Tätigwerden auch
zivilrechtlich zum Schadensersatz verurteilt werden kann. "Wir sind
froh, dass das Landgericht Frankfurt/Main auch insoweit unserer
Rechtsauffassung gefolgt ist", so Felix Weigend, Rechtsanwalt bei
Rotter Rechtsanwälte.

Das Landgericht Frankfurt/Main ist zu der Überzeugung gelangt,
dass Ingrid Schnabel ihren Ehemann unter anderem durch die Erstellung
mehrerer fingierter Rechnungen und einer falschen Saldenmittelung als
Gehilfin bei seinem sittenwidrigen Tun unterstützt hat und deshalb
den geschädigten Klägern ebenfalls wegen sittenwidriger vorsätzlicher
Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist. Nach den
Feststellungen des Landgerichts Frankfurt/Main wusste sie, dass die
von ihr gefälschten Unterlagen Basis für die dann veröffentlichten
falschen Unternehmenszahlen waren und welche Auswirkungen dies hatte.
Das Landgericht Frankfurt/Main daher weiter:

"Sie nahm aus Eigennutz zumindest billigend in Kauf, dass Anleger
durch Täuschung zum Kauf verleitet wurden und aufgrund der Täuschung
überteuerte Aktien eines Unternehmens erwarben, das einen völlig
anderen Charakter vorgespiegelt hat. Vom Umfang ihrer
Beihilfeleistungen hängt ihre Haftung nicht ab."

Bereits am 25. Juli 2006 hatte das Landgericht München I einer von
Rotter Rechtsanwälte geführten Gemeinschaftsklage von
Comroad-Aktionären stattgegeben. Schon an dieser Entscheidung war
bemerkenswert, dass das Gericht ohne Beweisaufnahme aufgrund der
flächendeckenden Fehlinformation von der Ursächlichkeit der
Täuschungen für das Investitionsverhalten der Kläger überzeugt war.

"Wir sind erfreut, dass sich diese Tendenz fortsetzt und
zuversichtlich, dass das Urteil auch in zweiter Instanz Bestand haben
wird, weil das Oberlandesgericht Frankfurt/Main bereits mehrfach
zugunsten geschädigter Comroad-Aktionäre gegen die Comroad AG selbst
entschieden hat", so Weigend weiter.

ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt
konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in
Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei
fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in
Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit
einem verwalteten Vermögen (Assets under Management AuM) von 1,8
Billionen Euro. Weitere Informationen unter: www.rrlaw.de

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61719
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61719.rss2

Ansprechpartner für die Presse:
Northoff.Com Public Relations, Frankfurt/Main:
Clemens Sommer,
Telefon: +49 (0)69 952977-46, Fax -10,
E-Mail: rotter@northoff.com

Rotter Rechtsanwälte, München:
Felix Weigend, Rechtsanwalt
Telefon: +49 (0)89 64 98 45-0,
E-Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de


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