| | | Geschrieben am 09-01-2007 Schlappe für das Bundesjustizministerium und für die Konzernjuristen von Bertelsmann
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 Berlin (ots) - Berliner Anwalt erwirkt spektakuläres Urteil für
 Bertelsmann-Kunden: Alle Waren, die seit dem 01.01.2002 bei einem
 Bertelsmann-Vertreter gekauft wurden (Brockhaus, Lexikothek u.a.),
 können auch jetzt noch zurückgegeben werden.
 
 Wer in den letzten fünf Jahren ein sog. Haustürgeschäft
 abgeschlossen hat (z.B. ein Zeitschriften-Abo oder eine
 Warenbestellung bei einem Vertreterbesuch in der Wohnung oder am
 Arbeitsplatz), und damit unzufrieden ist, dem bietet sich jetzt die
 Chance zur Rückabwicklung. Das geht zwar normalerweise nur innerhalb
 von zwei Wochen. Aber die Frist beginnt erst dann, wenn dem Kunden
 eine ordnungsgemäße Belehrung über die genauen Rechtsfolgen der
 Rückgabe ausgehändigt wird. Dafür verwenden die meisten
 Direktvertriebsfirmen den amtlichen Mustertext der Bundesregierung.
 Und ausgerechnet dieser entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben
 zum Verbraucherschutz und ist deshalb unwirksam.
 
 Aufmerksam auf diesen Missstand wurde der Berliner Anwalt Jochim
 Schiller und klagte gegen den Branchenführer Bertelsmann mit seiner
 Direktvertriebstochter "inmediaONE". Das Landgericht Koblenz gab ihm
 jetzt in einem aktuellen Urteil Recht (Urteil vom 20.12.2006,
 Aktenzeichen: 12 S 128/06). Ein schöner Sieg für den u.a. auf
 Wirtschafts- und Vertragsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Schiller.
 Die wahren Gewinner des Rechtsstreites sind aber die Kunden: Denn
 alle Waren, die seit dem 01.01.2002 bei einem Vertreterbesuch gekauft
 wurden, können auch jetzt noch zurückgegeben werden. In welchem
 Zustand sich die Ware inzwischen befindet, spielt grundsätzlich keine
 Rolle.
 
 Das Urteil ist eine peinliche Schlappe für die Hausjuristen im
 Bundesjustizministerium und bei Bertelsmann. Nur wenn Bertelsmann
 erfolgreich Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) einlegen würde,
 könnte sich an dem Ergebnis noch etwas ändern. Weitere Infos und den
 genauen Wortlaut des Urteils gibt es exklusiv unter
 www.jochim-schiller.de
 
 Originaltext:         Rechtsanwalt Jochim Schiller
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=64817
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_64817.rss2
 
 
 Pressekontakt und Interviewanfragen:
 RA Jochim Schiller
 Tel: 030 - 78 70 80 80
 mail@ jochim-schiller.de /www.jochim-schiller.de
 
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