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Schäuble will Verfassungsänderung auch für Abwehr von See-Gefahren Was erlauben Strunz , am 8. Januar 2007, 23:30 Uhr auf N24.

Geschrieben am 08-01-2007

Berlin (ots) - Berlin, 8. Januar 2007. Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) will seine Notfallpläne zum Abschuss
gekaperter Passagiermaschinen auch auf gefährliche Schiffe ausdehnen.
Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, auch für die Abwehr von
Gefahren von der See eine verfassungsrechtliche Grundlage schaffen zu
wollen, sagte Schäuble am Montagabend in der N24-Sendung Was erlauben
Strunz . Das Schutzinstrumentarium des Luftsicherheitsgesetzes müsse
dafür gleichermaßen gelten.

Der Minister betonte: Auch bei Abwehr von Gefahren von der See ist
es ja tatsächlich so, dass niemand außer der Bundesmarine überhaupt
in der Lage ist, solche Gefahren abzuwehren. Bei Zügen sei die
Situation eine andere.

Zugleich hob Schäuble hervor, dass er mit seinem umstrittenen
Vorstoß lediglich Fehler der früheren rot-grünen
Bundesregierung verfassungsrechtlich reparieren wolle. Sein Vorschlag
sei im Übrigen mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD)
fachlich abgestimmt und ziemlich seriös erarbeitet . Der
Innenminister fügte hinzu: Ich habe auch keine Alternative bisher
gehört.

Radio O-Töne sind unter www.vorabs.de abzurufen!

Frei zur Verwendung bei Nennung der Quelle!

Originaltext: N24
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Bei Rückfragen:
Kerstin Bähren
PR-Redakteurin
Tel.: +49 (30) 2090 - 4622
Fax: +49 (30) 2090 - 4623
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