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Rheinische Post: Grenze fürs Töten - Von GODEHARD UHLEMANN

Geschrieben am 14-12-2006

Düsseldorf (ots) - Das Erstarken des internationalen Terrorismus
mit seinem Rückgriff auf modernste Technologien und dem Einsatz von
Selbstmordattentätern auch gegen Zivilisten bringt jeden Rechtsstaat
unter Druck. Er muss seine Bürger schützen. Das ist seine Aufgabe.
Zum anderen muss das Gemeinwesen auch die Möglichkeit haben, diesen
Schutz auf Dauer zu gewährleisten. Das wird schwierig, denn der
Terrorismus operiert nicht offen, und die Definition, wer Terrorist
ist, bleibt oft ungenau.

Israels Oberstes Gericht hat nun gezielte Tötungen zugelassen. Es
hat der Regierung aber keinen Freibrief ausgestellt, sondern den
Rückgriff auf die ultima ratio staatlicher Gewalt begrenzt. Diese
Entscheidung ist richtig, denn die Tötung von Terroristen in Aktion
ist zu unterscheiden von einer vorbeugenden Maßnahme, um das Leben
von Zivilisten zu schützen. Es kann nicht angehen, dass Politiker -
aus was für Gründen auch immer - über das Leben anderer befinden,
ohne dass diese Entscheidung gerichtlich überprüft werden kann. Der
nun gegebene rechtliche Rahmen schützt Menschen, er schützt aber auch
den Staat vor dem Absturz in die Willkür. Wer für sich den Schutz der
Genfer Konventionen beansprucht, muss sich entsprechend verhalten.

Originaltext: Rheinische Post
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=30621
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Rückfragen bitte an:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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