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Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt die Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und empfiehlt Ratifizierung

Geschrieben am 14-12-2006

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die
Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung durch die UN-Generalversammlung begrüßt.
"Diese Konvention bedeutet eine wichtige Ergänzung des bestehenden
Menschenrechtsschutzsystems", würdigte Heiner Bielefeldt, Direktor
des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das neue
Menschenrechtsinstrument. Sie bedeute die Abkehr von einer
Behindertenpolitik, die primär auf Fürsorge und Ausgleich
vermeintlicher Defizite gerichtet sei. "In keiner internationalen
Konvention kommt der rechtsgestützte Empowerment-Ansatz so prägnant
zum Tragen wie hier", erklärte Bielefeldt.

Der Menschenrechtsexperte betonte, dass die
UN-Behindertenkonvention die menschenrechtlichen
Schutzverpflichtungen der Staaten im Blick auf die spezifischen
Lebenslagen von Behinderten in aller Welt konkretisiere und
präzisiere. Sie biete ausdrücklich Schutz in Situationen von
Mehrfachdiskrimierung, denen insbesondere behinderte Frauen und
Mädchen immer wieder ausgesetzt seien. Beachtung verdiene zudem die
Akzentsetzung der Konvention auf die individuelle Autonomie der
Menschen mit Behinderung. Bielefeldt: "Die Konvention erhebt den
Anspruch auf eine freiheitliche Inklusion von Menschen mit
Behinderung in die Gesellschaft."

Bielefeldt würdigte außerdem die positive Rolle der
Bundesregierung und der deutschen Nichtregierungsorganisationen im
Entstehungsprozess der Konvention. Das Institut empfahl der
Bundesregierung, die Konvention zügig und vorbehaltlos ratifizieren.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit der
Resolution vom 13. Dezember 2006 den Text der
Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen zur Ratifikation freigeben. Der Konventionsentwurf ist
im Rahmen des dafür eingerichteten "Ad-hoc-Ausschusses" zwischen 2002
und August 2006 auf der internationalen Ebene erarbeitet worden. Mit
der Annahme durch die Generalversammlung können Staaten die
Konvention nunmehr zeichnen und ratifizieren. Weltweit leben rund 650
Millionen Menschen mit Behinderungen.

Der Konventionstext im Wortlaut:
http://www.un.org/disabilities/convention/index.shtml

Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon (030) 259 359 14 Mobil (0160) 966 500 83
Email: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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