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Dupré: Baugewerbe begrüßt Verlängerung der Übergangsfristen

Geschrieben am 23-03-2006

Berlin (ots) -

Als einen "wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des deutschen
Baumarktes" bezeichnete Frank Dupré, Vizepräsident des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, die Entscheidung der
Bundesregierung, die Übergangsfristen für die neuen Mitgliedsstaaten
der EU bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der
Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe bis 2009 zu verlängern.
Mit dem Beschluss der Bundesregierung ist sichergestellt, dass zum
einen Arbeitnehmer aus den mittel- und osteuropäischen Staaten bis
2009 in der Bundesrepublik Deutschland keine Arbeit aufnehmen und zum
anderen Unternehmen aus diesen Staaten keine Dienstleistungen u. a.
im Baugewerbe anbieten dürfen. Die Verlängerung der Übergangsregelung
bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit
entspricht den Forderungen des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes.

"Vor dem Hintergrund der schwachen Baukonjunktur und der hohen
Arbeitslosigkeit in unserer Branche begrüßen wir die richtige und
notwendige Entscheidung der Bundesregierung", sagte Dupré in Berlin.
"Zudem ist die Bauwirtschaft durch eine hohe Zahl an Entsendungen
besonders anfällig für Lohn- und Sozialdumping. Daher ist eine
weitere Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der
Dienstleistungsfreiheit ebenso notwendig wie eine Steuerung der
Entsendung."

"Bis zur vollständigen Freizügigkeit im Jahr 2011 muss der
Bauarbeitsmarkt entsprechend vorbereitet werden. Dazu gehört u. a.,
dass das Entsendegesetz und die auf dem Bau geltenden Mindestlöhne
von allen auf dem deutschen Baumarkt tätigen Firmen eingehalten
werden und dies auch flächendeckend kontrolliert wird. Hierzu sei es
notwendig, dass die Entsenderichtlinie in bestehender Form
durchgesetzt werde", so Dupré weiter. Einer möglichen Änderung der
Richtlinie erteilte Dupré eine klare Absage: " Die Richtlinie muss
konsequent angewendet werden, Korrekturen sind hierbei nicht
hilfreich."

Abschließend erklärte Dupré: "Die heimischen Baubetriebe benötigen
auch die Übergangsfrist, um sich auf den Wettbewerb mit
Konkurrenzbetrieben aus den europäischen Nachbarländern
vorzubereiten, die aufgrund der geringeren Steuer- und Abgabenlast
einen erheblichen Wettbewerbsvorteil haben. Hier ist jedoch auch der
deutsche Gesetzgeber gefordert, der zum einen den heimischen
Baufirmen - etwa durch einen verminderten Mehrwertsteuersatz - eine
bessere Position im Wettbewerb verschaffen muss. Zum anderen müsse
der Gesetzgeber konsequent gegen Scheinselbständige aus dem In- und
Ausland vorgehen. Denn diese Ein-Mann-Betriebe unterfallen weder dem
Entsendegesetz noch den Regeln zum Mindestlohn und verdrängen in
zunehmendem Maße reguläre Beschäftigungsverhältnisse."


Originaltext: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=33001
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_33001.rss2

Pressekontakt:

Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de


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