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EU will Killer-TV erlauben / Mit der heutigen Entscheidung zur Fernsehrichtlinie beerdigt die EU den Jugendmedienschutz - Brüssel entscheidet, was deutschen Kindern schadet

Geschrieben am 13-12-2006

Düsseldorf (ots) - Während in Deutschland noch über eine
Verschärfung des Jugendschutzes nachgedacht wird, legt das
Europäische Parlament heute die Grundregeln des Jugendschutzes in
audiovisuellen Medien fest. Im Rahmen der Neuregelung der
Fernsehrichtlinie bestimmen die Parlamentarier nicht nur die Regeln
zur Werbung im Fernsehen, sondern auch die Bestimmungen zum
Jugendschutz und zur gegenseitigen Anerkennung nationaler
Medienangebote. Das Ergebnis ist offensichtlich: Zumindest im
Fernsehen und im Internet wird sich der Jugendmedienschutz in
Deutschland in Richtung des niedrigsten EU-Niveaus hin entwickeln.

Nach den Wünschen der Parlamentarier werden die einzelnen Staaten
im EU-Ausland genehmigte Medienangebote in ihren Ländern erlauben
müssen. In Anbetracht der europaweiten Unterschiede im
Jugendmedienschutz ist schon heute ersichtlich, dass die deutschen
Regeln kaum Bestand haben werden. Gegen jugendgefährdende Angebote
aus anderen EU-Ländern dürfen sich die Staaten nur noch in besonders
schwerwiegenden und dringlichen Fällen wehren. Selbst dann hat aber
immer noch die Kommission in Brüssel das letzte Wort, ob ein
eventuelles Verbot rechtskonform ist; de facto entscheidet dann
Brüssel, welche Sendungen Kindern in Deutschland zumutbar sind.

Für die Bundesrepublik Deutschland bedeutet dies letztendlich
einen Eingriff in das verfassungsrechtlich gebotene Ziel des
Jugendschutzes. Die Auswirkungen zeigen sich schon heute im
Satellitenfernsehen, über welches unverschlüsselt Pornographie zu
empfangen ist, während solche Angebote in Deutschland verboten sind.
Zudem werden Video-on-Demand-Anbieter aus anderen EU-Ländern die
Möglichkeit erhalten Filme anzubieten, ohne deutsche Altersvorgaben,
Vertriebsbeschränkungen oder sogar Vertriebsverbote berücksichtigen
zu müssen. Allein heute gibt es in der Bundesrepublik fast 3 000
indizierte Filme, die nicht im Fernsehen gezeigt werden dürfen.
Solche Indizierungen gibt es in anderen EU-Ländern nicht. Einige
Staaten erlauben sogar den Vertrieb von in Deutschland wegen
Gewaltverherrlichung verbotener Medien.

Vor dieser Entwicklung hatten in der Vergangenheit die Verbände
"Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)", der
"Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland
e.V." (IVD), der "Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft"
(BdWi), der "Verband Bildung und Erziehung e.V." (VBE), der Deutsche
Familienverband", der "Bundeselternrat (BER)" sowie der "Verband
deutscher Schriftsteller (VS)" gewarnt und in einer gemeinsamen
Stellungnahme gefordert, dass Jugend- und Verbraucherschutz in der
Richtlinie vom Herkunftslandsprinzip ausgenommen werden. Ähnlich wie
bei der Dienstleistungsrichtlinie, sollten auch nach der
Fernsehrichtlinie dieselben nationalen (Jugend-) Schutzbestimmungen
für Anbieter in einem Mitgliedstaat gelten wie für ausländische TV-
und Mediendiensteanbieter, die ihre Programme und Produkte in eben
diesem Mitgliedstaat vertreiben.

Originaltext: IVD e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=13154
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_13154.rss2

Ansprechpartner:
Jörg Weinrich, IVD - Interessenverband des Video- und
Medienfachhandels in Deutschland e.V.,
Hartwichstr. 15, 40547 Düsseldorf, Tel.: 0211-5773900


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