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EuGH-Urteil zur Tabakwerberichtlinie - Reemtsma: "Weiterer Schritt in der Regulierungsspirale - Keine Auswirkung auf Tabakkonsum"

Geschrieben am 12-12-2006

Hamburg (ots) - Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die
Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Richtlinie über
Tabakwerbung zurückgewiesen.

Hierzu sagt Richard Gretler, Vorstandssprecher der Reemtsma
Cigarettenfabriken GmbH:

"Das Urteil ist keine Überraschung, da das Gericht gewöhnlich dem
Schlussantrag des Generalanwalts folgt.

Trotzdem bedauern wir die Entscheidung des EuGH. Es ist ein
weiterer Schritt in der Regulierungsspirale.

Wichtig ist: Das Urteil hat für uns keine unmittelbare Wirkung.
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Werbeverbote sich nicht
auf den Tabakkonsum auswirken.

Zudem hat der Bundestag bereits im November ein Tabakwerbeverbot
entsprechend der EU-Richtlinie beschlossen. Wir erwarten, dass das
Gesetz 2007 in Kraft tritt."

Originaltext: Reemtsma GmbH
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=12800
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_12800.rss2

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an:

Sebastian Blohm
Kommunikation und Presse
Reemtsma Cigarettenfabriken GmbH
Max-Born-Straße 4
22761 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 8220-1352
Fax: +49 (0) 8220-1113


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