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Atomkraftwerk Brunsbüttel: Mängelliste soll "Staatsgeheimnis" bleiben

Geschrieben am 08-12-2006

Berlin (ots) - Kieler Sozialministerin Trauernicht verweigert nach
Vattenfall-Klage sofortige Herausgabe der Schwachstellenliste -
Deutsche Umwelthilfe nennt Entscheidung "Affront gegen
Informationsinteresse der Bevölkerung und gegen geltendes EU-Recht"

Berlin, 8. Dezember 2006: Mit ihrem gestern veröffentlichten
Beschluss, die Entscheidung über die Herausgabe der so genannten
Brunsbüttel-Mängelliste den Gerichten zu überlassen, spielt die
schleswig-holsteinische Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) der
fortgesetzten Informationsblockade des Vattenfall-Konzerns in die
Hände. Nach der Entscheidung gegen die sofortige Herausgabe der Liste
mit hunderten "offenen Punkten", die sich vor mehr als fünf Jahren im
Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung des Siedewasserreaktors an der
Elbe ergeben hatten, befürchtet die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
jetzt ein jahrelanges Verfahren vor den Verwaltungsgerichten.

"Die Entscheidung für die endlose Fortführung der
Geheimniskrämerei ist ein offener Affront gegen die Bevölkerung, die
endlich wissen will, welche Schwachstellen in Brunsbüttel seit fünf
Jahren bekannt sind, aber nie abgestellt wurden. Und sie ist ein
Affront gegen geltendes EU-Recht, das geschaffen wurde, um in genau
solchen Fällen zeitnah Transparenz zu schaffen", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake. Die
EU-Umweltinformationsrichtlinie, auf deren Grundlage die DUH die
Herausgabe der Liste verlangt hatte, "wird völlig entwertet, wenn
zwischen Antragstellung und Entscheidung Jahre vergehen". Besonders
verwerflich sei, dass Vattenfall nun bereits zum zweiten Mal die
bekannten Mängel des Brunsbüttel-Reaktors gegen das
Informationsbegehren von Umweltschützern abschirme und die Kieler
Ministerin dennoch auf die Möglichkeit, die Herausgabe der Liste für
sofort vollziehbar zu erklären, verzichtet.

Trauernicht hatte Anfang November grundsätzlich entschieden, dass
die DUH die Schwachstellenliste erhalten soll und dabei die
Argumentation der Umweltschützer in vollem Umfang bestätigt.
Insbesondere hatte die Ministerin die Behauptung des Energiekonzerns
zurückgewiesen, durch die Herausgabe könnten Betriebsgeheimnisse
verletzt werden. Sie hat nun allerdings der Forderung der DUH, auf
die inzwischen erfolgte Klage des Vattenfall-Konzerns die sofortige
Vollziehung ihres Bescheids anzuordnen, widersprochen.

"Warum Frau Trauernicht nicht bei ihrer noch Anfang November
überzeugend vorgebrachten Argumentation bleibt, ist nicht
nachvollziehbar. Die Kehrtwende gibt deshalb Anlass zu Spekulationen.
Die Ministerin widerspricht zunächst dem Konzern und lässt es ein
paar Wochen später zu, dass die Informationsblockade weitergeht.
Leidtragende ist die Öffentlichkeit, die sich weiter fragt, warum aus
einer angeblich harmlosen Schwachstellenliste seit Monaten ein
Staatsgeheimnis gemacht wird", erklärte Cornelia Ziehm, die Leiterin
Verbraucherschutz und Recht der DUH.

Die DUH erinnerte daran, dass Vattenfall den wegen
außergewöhnlicher Sicherheitsmängel umstrittenen Altreaktor
Brunsbüttel über die im Atomkonsens vereinbarte Laufzeit hinaus
betreiben will. Einen entsprechenden Antrag hat der Konzern für das
kommende Jahr angekündigt. "Es verdichtet sich die Vermutung, dass
die Bevölkerung vor der Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung
nichts über zusätzliche Schwachstellen erfahren soll, die bisher
nicht öffentlich diskutiert wurden", sagte Ziehm.

Besonders ärgerlich sei im Zusammenhang mit der Entscheidung, dass
das Kieler Ministerium in seiner gestrigen Pressemitteilung
fehlerhafte Aussagen über eine angeblich fehlende Rechtsgrundlage für
das Informationsbegehren der DUH verbreite. So ist die Behauptung,
das OVG Schleswig habe über die Frage der Rechtmäßigkeit des
Informationsbegehrens "noch nicht entschieden", nachweislich falsch.
Das OVG hat am 4. April 2006 genau im Sinne der DUH entschieden. Und
das Kieler Sozialministerium hatte auf diese Entscheidung in seinem
eigenen Beschluss zur Übergabe der Mängelliste an die DUH noch Anfang
November selbst ausdrücklich Bezug genommen. "Die Tatsache, dass das
Ministerium am 7. Dezember nicht mehr weiß, was es am 2. November
noch zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, irritiert schon
ein wenig", bemerkte Ziehm.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin; Mobil: 0151/55016943, E-Mail: baake@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0160/5337376, E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Öffentlichkeitsarbeit,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030
258986-19, Mobil: 0171/5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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