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Greenpeace erringt Erfolg im Streit um Stammzellen-Patente / In einem Präzedenzfall widerruft das Bundespatentgericht die Ansprüche von Oliver Brüstle

Geschrieben am 05-12-2006

München (ots) - Nach einer Klage von Greenpeace gegen die
Patentierung embryonaler Stammzellen hat das Bundespatentgericht in
München heute erstmals eine Entscheidung zu den ethischen Grenzen in
der Stammzellforschung getroffen. Demnach dürfen in Deutschland
erteilte Patente keinen kommerziellen Anreiz zur Zerstörung
menschlicher Embryonen bieten. Anlass der Greenpeace-Klage ist ein
vom Deutschen Patentamt im Jahre 1999 erteiltes Patent (DE 19756864)
des Bonner Stammzellforschers Professor Oliver Brüstle für die
Züchtung neuronaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen. Das
Patent ist durch die Entscheidung des Bundespatentgerichtes in
wesentlichen Teilen widerrufen worden.

"Der menschliche Körper ist keine Ware, die patentiert werden
kann", sagt Patentexperte Christoph Then von Greenpeace. "Das
Bundespatengericht hat deutlich gemacht, dass menschliches Leben
nicht kommerziell verwertet werden darf. Ethische Grenzen müssen den
finanziellen Interessen der Patentanmelder übergeordnet werden."

Das Brüstle-Patent umfasste Verfahren zur Züchtung neuronaler
Stammzellen für die medizinische Forschung. Zur Erzeugung dieser
Zellen erhob Brüstle auch Ansprüche auf ein Klon-Verfahren, das 1996
durch das schottische Klonschaf "Dolly" weltweit bekannt wurde. Um
geklonte menschliche Embryonen zu gewinnen, wollte Brüstle diese
Methoden auch beim Menschen anwenden. Nach dem Urteil des
Bundespatentgerichtes werden Brüstle nur noch Patente auf Stammzellen
erlaubt, für die Embryonen weder geklont noch zerstört werden müssen.
Damit folgt das Deutsche Patentgericht einer Entscheidung des
Europäischen Patentamtes aus dem Jahre 2002, als ein Patent der
britischen Universität Edinburgh zur Gewinnung von embryonalen
Stammzellen zurückgewiesen wurde.

Stammzellen sind Zellen, die verschiedene Funktionen im Körper
übernehmen können. Solche Alleskönner findet man in Embryonen, aber
auch im Blut und im Gewebe erwachsener Personen. Die Patentierung von
embryonalen Stammzellen ist weltweit umstritten. Da Patente einen
wirtschaftlichen Anreiz darstellen könnten, Embryonen aus
kommerziellen Gründen zu züchten und zu verwerten, werden von Ärzten
und Ethik-Experten klare rechtliche Grenzen gefordert. So wurde der
Einspruch von Greenpeace auch von der Ärztevereinigung Marburger Bund
unterstützt. Mit der Entscheidung des Bundespatentgericht ist die
Diskussion um die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen nicht
beendet. Das Europäische Patentamt in München prüft gegenwärtig in
Musterverfahren noch einmal die Zulässigkeit derartiger Ansprüche.
Und auch die heutige Entscheidung des Bundespatentgerichtes kann noch
einmal angefochten werden.

Greenpeace fordert eine grundlegende Überarbeitung der
europäischen Patentgesetze, um zu verhindern, dass Patente auf Leben
überhaupt erteilt werden können. Patente auf Gene und auf Lebewesen
sollten grundsätzlich verboten werden.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Dr. Christoph Then, Tel.
0171-8780 832, oder Pressesprecherin Simone Miller, Tel. 0171-870
6647. Hintergrundinformationen finden Sie im Internet unter
www.greenpeace.de.

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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