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Hüppe: Behindertenpolitik 2006 - Bilanz und Ausblick

Geschrieben am 01-12-2006

Berlin (ots) - Anlässlich des am Sonntag, den 3. Dezember
anstehenden Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen
erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die
Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Im Jahr 2006 konnten einige wichtige behindertenpolitische Erfolge
erzielt werden. Trotz des Drucks, unter dem das Gesundheitssystem
steht, konnten Einschnitte für behinderte Menschen vermieden werden.
Vielmehr konnten einige Verbesserungen für Schwerbehinderte erreicht
werden: So wird die geriatrische Rehabilitation eine Pflichtleistung
der gesetzlichen Krankenkassen. Das heißt, auch alte und
pflegebedürftige sowie schwerbehinderte Menschen haben einen Anspruch
auf Rehabilitation. Zudem haben Menschen mit Behinderungen in
Wohneinrichtungen zukünftig Anspruch auf häusliche Krankenpflege.
Außerdem werden die Leistungen für Schwerkranke in der
palliativmedizinischen Versorgung verbessert und die individuelle
Versorgung behinderter Menschen mit Hilfsmitteln sichergestellt.

Auch an weiteren Erfolgen für behinderte Menschen in diesem Jahr
war die Union maßgeblich beteiligt: So konnte in der
Eingliederungshilfe das Bruttoprinzip bewahrt werden, was der
ursprünglichen Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion entspricht.
Die Sozialhilfeträger entrichten danach weiter alle Kosten direkt an
die Einrichtung und verrechnen sie dann erst mit dem Eigenanteil des
Behinderten.

Als so genannte Zweckbetriebe werden Integrationsprojekte und
Werkstätten für behinderte Menschen weiterhin vom ermäßigten
Umsatzsteuersatz von 7 Prozent profitieren. Klargestellt wurde ferner
die Regelung zum "Merkzeichen B" im Schwerbehindertenausweis:
Behinderte Menschen haben damit ein Recht auf die Mitnahme einer
Begleitperson. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Dies entspricht
einem Vorschlag der Union, der in der letzten Legislaturperiode keine
Mehrheit gefunden hatte.

Erfreulich ist auch, dass behinderte Menschen in den
zivilrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
aufgenommen worden sind. Damit können private
Versicherungsunternehmen behinderte Antragsteller nicht mehr ohne
genaue Begründung abweisen und auch der Zugang zu Hotels und
Gaststätten darf ihnen nicht mehr verwehrt werden.

Trotz dieser Erfolge bleibt noch viel zu tun, um die
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter
voranzubringen. Im Zentrum steht dabei die Teilhabe behinderter
Menschen am Arbeitsleben. Hierzu kann das neu aufgelegte Programm
"Job 4.000" einen wichtigen Beitrag leisten. Auch das "Budget für
Arbeit" oder ein spezieller Kombilohn für behinderte Menschen können
weitere geeignete Instrumente sein.

Unser Ansatz ist die "Inklusion": Behinderte Menschen werden von
vorneherein erst gar nicht ausgegrenzt, sie sind Teil unserer
solidarischen Gesellschaft.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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