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Vaatz: Korb II-Festlegung bringt höhere Planungssicherheit für Ostdeutschland

Geschrieben am 30-11-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heute zwischen den ostdeutschen
Ministerpräsidenten und der Bundesregierung getroffenen Vereinbarung
zur künftigen Ausgestaltung des Korb II im Solidarpakt II erklärt der
Stellvertretende Vorsitzende und Sprecher der ostdeutschen
Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz MdB:

Es ist zu begrüßen, dass sich die Bundesregierung und die
ostdeutschen Regierungschefs endlich zur künftigen Ausgestaltung des
Korb II im Solidarpakt II geeinigt und die Politikfelder
konkretisiert haben.

Auf der Bundesseite hatten wir uns dazu bereits in unserem
Koalitionsvertrag verpflichtet. Zuletzt haben dies noch einmal
ausdrücklich die Koalitionsfraktionen in ihrem Entschließungsantrag
zum Stand der Deutschen Einheit 2006 (BT-Drs. 16/3310) eingefordert.

Entscheidend ist, dass nun die Politikfelder, die in den nächsten
Jahren förderungswürdig sind, feststehen. Dies bringt nicht nur mehr
Planungssicherheit für die neuen Länder selbst, sondern ist ein
wichtiges Signal für die ostdeutschen Unternehmen. Insbesondere die
in dem Politikfeld Wirtschaft vorgesehenen überproportionalen
Leistungen (allein 2007: 890 Mio. Euro) enthalten für die Wirtschaft
gewichtige Instrumente, die der einzelbetrieblichen Förderung dienen
und damit Wachstum und Beschäftigung schaffen.

Mit dieser Vereinbarung sichert der Bund zu, dass wir den
eingeschlagenen erfolgreichen Weg des Aufbaus einer leistungsfähigen
Infrastruktur und der gezielten Förderung von
Unternehmensansiedlungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen auch in den
nächsten Jahren weiter angehen können.

Die Vereinbarung bei der Finanzierung der DDR-Sonder- und
Zusatzrenten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
(AAÜG) löst die Probleme der ostdeutschen Länder hingegen nicht
wirklich. Die ausufernde, die Antragsteller begünstigenden
Rechtssprechung überfordert seit Jahren die ostdeutschen Länderetats.
Allein die Ausgaben für die Zusatzversorgungssysteme sind in den
ostdeutschen Ländern seit 1992 auf das 3,5-fache gestiegen und
betragen heute mehr als 1,5 Mrd. Euro jährlich.
Angesichts dieses Aufwuchses ist die vorgesehene stufenweise Anhebung
des Finanzierungsanteils des Bundes von heute 33,3 Prozent auf 40
Prozent ab 2010 nur ein erster Schritt in die richtige Richtung. Er
bringt für die ostdeutschen Ländern - bezogen auf die Laufzeit des
Solidarpaktes II - eine durchschnittliche jährliche Entlastung von
120 Mio. Euro. Das sind weniger als 0,2 Prozent des Haushaltsvolumens
der ostdeutschen Länder. Von einer wirklichen Entlastung kann damit
nicht gesprochen werden.

Ich erwarte, dass der für den Aufbau Ost zuständige Bundesminister
Tiefensee seiner Verantwortung für die neuen Länder stärker gerecht
wird und bei seinem Kollegen Steinbrück entsprechend nachverhandelt.
Eine gute Basis dafür ist die in die Vereinbarung aufgenommene Bitte
der ostdeutschen Ministerpräsidenten, dass sich der Bund doch bereits
ab 2008 mit einem höheren Prozentsatz, als bisher vorgesehen, an den
Kosten für die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme beteiligen soll.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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