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Westdeutsche Zeitung: Bitterer Nachgeschmack = Von Horst Kuhnes

Geschrieben am 24-11-2006

Düsseldorf (ots) - Noch ist die Einstellung des
Mannesmann-Verfahrens nicht endgültig. Noch fehlt die Zustimmung des
Vorsitzenden Richters Stephan Drees. Aber die wirder mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Mittwoch geben - und
damit das größte deutsche Wirtschaftsstrafverfahren endgültig
beenden.

Rein juristisch sind die Argumente sowohl der Verteidiger als auch
der Staatsanwaltschaft für die Einstellung sogar nachvollziehbar:
Trotz der klaren Vorgaben des Bundesgerichtshofes konnte die
Staatsanwaltschaft nicht sicher von einer Verurteilung der
Angeklagten ausgehen. Denn selbst der BGH hatte in seiner
Entscheidung eingeräumt, es könnte schwierig werden, den Angeklagten
nachzuweisen, dass sie sich über die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns
bewusst waren. Die Verwirklichung dieses so genannten "subjektiven
Tatbestands" ist jedoch für eine Bemessung der Schuld und eine
Verurteilung notwendige Voraussetzung. Hinzu kommt, dass im Falle
einer Verurteilung von Ackermann, Esser und Co. dann die Riege der
Star-Verteidiger in die Revision nach Karlsruhe gegangen wäre - und
in Folge möglicherweise sogar eine dritte Runde vor dem Düsseldorfer
Landgericht hätte stattfinden müssen. An den finanziellen
Möglichkeiten der Angeklagten wäre ein solch langer Rechtsstreit
jedenfalls kaum gescheitert.

Diese Unwägbarkeiten sind mit der Einstellung des Verfahrens
jedoch ausgeschlossen. Und - rein juristisch - ist auch das
"öffentliche Interesse" an der Strafverfolgung beseitigt, sobald die
Angeklagten die Geldauflagen gezahlt haben. Dennoch wird der Prozess
einen bitteren Nachgeschmack hinterlassen. Denn bei vielen Menschen
im Lande wird der Eindruck bleiben, die "Großen" hätten sich (wieder
einmal) freigekauft.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
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