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Klöckner/Zöllmer: Telekommunikationsgesetz verbessert Verbraucherposition erheblich

Geschrieben am 22-11-2006

Berlin (ots) - Zur Einigung der CDU/CSU- und
SPD-Bundestagsfraktionen über das neue Telekommunikationsgesetz
erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB, und der
stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Manfred Zöllmer MdB (SPD):

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz werden der Schutz und die
Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich verbessert und
gestärkt.

Das federführend vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte
Gesetz integriert die bisher in der
Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in
das Telekommunikationsgesetz.

In ihm findet sich nunmehr eine Reihe von Regelungen, die für mehr
Transparenz, die Möglichkeit der Kostenkontrolle, aber auch besseren
Jugendschutz sorgen.

Das Gesetz verpflichtet die Anbieter zu eindeutigen
Preisinformationen in der Werbung, seien es Auskunftsdienste,
Massenverkehrsdienste wie beim Televoting, so genannte
Geteilte-Kosten-Dienste, neuartige Dienste oder Kurzwahl-Dienste wie
Klingeltöne oder Wettervorhersagen.

Die Preisinformationen müssen deutlich sichtbar und in gut
lesbarer Form präsentiert werden - Verschleierungen sind damit nicht
mehr möglich. Auch soll die Preisinformation in unmittelbarem
Zusammenhang mit der Rufnummer stehen. Damit erfahren die
Verbraucherinnen und Verbraucher genau, welche Kosten bei welchem
Anruf entstehen können.

Auch Unsicherheiten bei Abonnementverträgen über Kurzwahl-Dienste
werden nunmehr beseitigt, da das novellierte Telekommunikationsgesetz
ein so genanntes Handshake-Verfahren vorsieht, bei dem der Vertrag
erst durch eine Bestätigung des Kunden zustande kommt.

Weiteren Verbraucherschutz verwirklichen wir dadurch, dass die
Kunden auf Verlangen eine kostenlose "Warn-SMS" bei Erreichen eines
Betrages von 20 Euro innerhalb eines Monats durch Kurzwahldienste im
Abonnement erhalten. Auch damit wird das Risiko unnötig hoher
finanzieller Belastungen durch Telekommunikationsdienste verringert.

Die Verpflichtungen bei Preisansagen und Preisanzeigen werden
einheitlich bei 2 Euro angesiedelt. Der Preis für zeitabhängig über
Rufnummern für Premiumdienste abgerechnete Dienstleistungen darf
höchstens 3 Euro pro Minute betragen.

Die Preisangabepflichten bei den so genannten Kurzwahldiensten
(vor allem Herunterladen von Klingeltönen und Logos) sollen
insbesondere junge Handynutzer vor dem bestehenden Kostenrisiko bei
der Inanspruchnahme dieser Dienste schützen.

Auch eine besondere Problematik von R-Gesprächen in Hotels wurde
geregelt, da die Bundesnetzagentur zukünftig eine Sperr-Liste mit
Rufnummern führen wird, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende
R-Gespräche zu sperren sind.

Besondere Berücksichtigung fanden in dem novellierten Gesetz zudem
die Interessen behinderter Menschen.

Nachdem in der letzten Legislaturperiode eine Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes nicht glückte, ist es umso erfreulicher,
wenn wir nun effektiven Verbraucherschutz in dem novellierten Gesetz
verankern.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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