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Fischbach: Keine Änderung der Stichtagsregelung bei embryonaler Stammzellenforschung

Geschrieben am 22-11-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Forderungen der Deutschen
Forschungsgemeinschaft, die Stichtagsregelung zur embryonalen
Stammzellforschung aufzuweichen, erklärt die Beauftragte für Kirchen
und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid
Fischbach MdB:

Die Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur
Lockerung der gesetzlichen Grenzen für die Stammzellenforschung sind
strikt abzulehnen.

Nach wie vor gilt, dass der Therapiegewinn durch die Forschung an
embryonalen Stammzellen in keinem Verhältnis zum ethischen Schaden
steht, der durch die Tötung von Embryonen verursacht wird.
Der Schutz menschlichen Lebens auf der Grundlage eines christlichen
geprägten Verständnisses vom Lebensbeginn ist auch im frühesten
Stadium ein Prinzip, das nicht zur Disposition steht.

Die Erfolge der Forschung an adulten Stammzellen zeigen eine
zukunftsweisende Richtung auf. Dagegen konnte die embryonale
Stammzellforschung ihre bisher gemachten Therapieversprechen nicht
einlösen. Im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen müssen zur
Gewinnung adulter Stammzellen keine menschlichen Embryonen getötet
werden.

Von Deutschland dürfen keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen
ausgehen. Die bisher geltende Stichtagsregelung, nach der nur solche
Stammzellen aus dem Ausland importiert werden dürfen, die vor dem 1.
Januar 2002 gewonnen wurden, stellt dies sicher. Eine Verschiebung
oder gar Abschaffung der Stichtagsregelung, wie sie die DFG fordert,
ist deshalb abzulehnen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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