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Finanzautonomie und echte Wettbewerbsorientierung unverzichtbar / Selbstverwaltung der Kassen diskutiert Auswirkungen der Gesundheitsreform

Geschrieben am 22-11-2006

Berlin (ots) -


Gemeinsame Presseerklärung

Arbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn BKK
Bundesverband, Essen IKK
Bundesverband, Bergisch Gladbach
Knappschaft, Bochum
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg

Finanzautonomie und echte Wettbewerbsorientierung unverzichtbar

Selbstverwaltung der Kassen diskutiert Auswirkungen der
Gesundheitsreform

Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenkassen und ihre
Trägerorganisationen fordern den Erhalt der Finanzautonomie der
Krankenkassen und eine pluralistische, wettbewerbsorientierte
Weiterentwicklung unseres Gesundheitssystems. Mit dem
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz werde der Weg in eine Staatsmedizin
beschritten. Die Staatsferne des bisherigen Systems und die
Einbindung der Versicherten und Arbeitgebervertreter in die
Entscheidungsfindung führten bisher zu praxisnahen Entscheidungen,
die die Belange von Versicherten und Arbeitgeber aufnahmen. Dies habe
auch dazu geführt, dass die Versorgung der Versicherten in
Deutschland vor allem hinsichtlich des freien Zugangs zu
Gesundheitsleistungen besser sei als in vielen staatlichen
Gesundheitssystemen

Über die Folgen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes für die
Selbstverwaltung und den Wettbewerb in der GKV diskutierten die
Spitzenverbände der Krankenkassen gemeinsam mit Vertretern der
Gewerkschaften, Arbeitgeber, Sozialgerichtsbarkeit und Politik auf
einer gemeinsamen Veranstaltung in Berlin.

Die Vorsitzende des Verbandes der
Angestellten-Krankenkassen(VdAK), Margret Mönig-Raane erklärte für
die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen, die soziale
Selbstverwaltung habe ihre Funktionsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung stehe für
Mitbestimmung und Mitgestaltung der Versicherten und sei daher ein
urdemokratisches Prinzip. Mit dem Wettbewerbstärkungsgesetz werde
dieses Prinzip aufgegeben. Statt dessen würden neue zentralistischen
Strukturen geschaffen. .Die Gestaltungsspielräume der Kassen würden
massiv eingeschränkt. Alle zentralen Stellschrauben für die GKV, der
Beitragssatz, der Leistungskatalog, die Qualitätsstandards und die
wichtigsten Verträge mit den Leistungserbringern lägen künftig in der
Hand der Bundesregierung. "Versicherten- und Arbeitgebervertreter
empfinden das Gesetz deshalb gleichermaßen als kalte Entmachtung der
Selbstverwaltung und als nur schlecht verkappte Verstaatlichung der
GKV", so Mönig-Raane. Selbstverwaltung verkomme zu einer
Alibi-Veranstaltung.

Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(DGB), erklärte: "Der Gesundheitsfonds verschärft die bestehende
Finanzmisere bei den Krankenkassen, die Zwangslage wird verdeckte
Leistungsstreichungen erfordern, die Qualität der
Gesundheitsversorgung bleibt auf der Strecke, die
Zwei-Klassen-Medizin verstärkt sich. Verlierer sind alle
Versicherten, insbesondere jedoch die Kranken und Geringverdiener."

Für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
sprach sich Dr. Volker Hansen für deutlich mehr Vertrags- und
Versorgungswettbewerb aus: "Die Krankenkassen müssen eigenständig
über Mengen, Preise und Qualitäten mit den Leistungserbringern
verhandeln. Wettbewerb ist zudem das wirksamste Instrument zur
Ausgabendämpfung." In der durch die Reform entstehenden
Zentralverwaltung könne es aber nicht mehr Wettbewerb geben. Deshalb
lehne man alle Pläne zur Zentralisierung der Kassenlandschaft ab.

Von der Politik werde fälschlich immer wieder gerne das Argument
vorgebracht, die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
könnten sich nicht einigen, seien zu träge und arbeiteten zu langsam.
Deshalb müsse man sie abschaffen und einen einheitlichen Dachverband
einsetzen. Doch die Behauptung, dass durch den neuen Spitzenverband
Entscheidungen schneller getroffen werden könnten, sei schlicht
falsch.

Die Leistungsbilanz der Spitzenverbände weise zudem bislang eine
zügige Erledigung der Anforderungen an gemeinsame und einheitliche
Entscheidungen auf. Beispiele wie die Festsetzung der Festbeträge für
Arznei- und Hilfsmittel zeigten das genauso wie die seit diesem
Sommer mögliche Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Arzneimittel. Wenn
es aber zu Verzögerungen gekommen sei, dann habe dies in aller Regel
daran gelegen, dass die Politik selbst meinte, intervenieren zu
müssen, wie zum Beispiel bei der elektronischen Gesundheitskarte -
oder aber es habe wirklich große Interessenkonflikte mit der
Selbstverwaltung der Leistungserbringer gegeben. Ein Einheitsverband
werde die grundsätzlichen Konflikte zwischen Kosten- und
Leistungsverantwortlichen keineswegs besser regeln oder reduzieren.

Der Vorsitzende des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG),
Prof. Rainer Schlegel, erklärte: "Das BSG habe die hinreichende
demokratische Legitimation des Bundesausschusses zum Erlass von
Richtlinien nicht grundsätzlich in Zweifel gezogen." Es sei auch
nicht zu erwarten, dass sich durch die Rechtsprechung in absehbarer
Zukunft etwas ändern werde. "Der Gesetzgeber sollte daher abwägen, ob
er diese 'Ruhe' durch eine grundlegende Neustrukturierung aufs Spiel
setzen will und ob die vom Gesetzentwurf skizzierten Erwartungen
dieses Risiko rechtfertige." Denn durch einen völlig neu konzipierten
Bundesausschuss könnte der bisherigen "Rechtsprechung die Grundlage
entzogen sein".

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im Internet unter
www.gkv.info

Originaltext: AOK-Bundesverband
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=8697
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_8697.rss2

Federführend für die Veröffentlichung:

AOK-Bundesverband
Kortrijker Straße 1
53177 Bonn

Telefon: 0228 843-309
Fax: 0228 843-507
E-Mail: presse@bv.aok.de


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