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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V. / Kinderschutz: Zugänge zur Hilfe verbessern - Vorsorgeuntersuchungen kein Allheilmittel

Geschrieben am 21-11-2006

Heidelberg (ots) - Zentrales Problem in der Alltagspraxis des
Kinderschutzes ist der oftmals schwierige Zugang zu Kindern und ihren
Familien, also auch das rechtzeitige Erkennenkönnen von Gefährdung.
Dieser Zugang ist am ehesten zu gewährleisten durch Stellen, die mit
den Familien ohnehin in Kontakt stehen.

Das sind Lehrer/innen, Erzieher/innen und nicht zuletzt auch
Kinderärzte. Diese können einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz
leisten. Sie sind für viele Eltern und Kinder Vertrauenspersonen,
denen diese sich mit ihren Problemen und Nöten öffnen. In dieser
Situation finden Kinderärzte aber oftmals keine geeigneten
Anlaufstellen und Kooperationspartner.

Stellen Jugendämter, aber auch Gesundheitsämter, entsprechend
fachkompetente Ansprechpartner sicher, kann Kinderschutz in
Deutschland viel Qualifizierung erfahren. Kinderärzte, aber auch
Hebammen, Frauenärzte und Entbindungskliniken, können und müssen ihre
Hilfebeziehung im Interesse der Kinder und deren Familien nut-zen und
diese stärker als bisher in eine Kooperation mit der Kinder- und
Jugendhilfe einbringen. Vorsorgeuntersuchungen sind wichtig. Die
Verpflichtung zu Vorsorgeuntersuchungen dient dem Kinderschutz jedoch
nur, wenn dies die Gesundheitsdienste selbst zum Anlass nehmen, um
Eltern von der Notwendigkeit bestimmter Impfungen und ärztlicher
Untersuchungen zu überzeugen, wenn sie ggf. sofort erste ärztliche
Maßnahmen ergreifen und Überweisungen an sozialpädagogische
Fachkräfte initiieren. Mit formalen Meldeverfahren mittels
Datenabgleich zwischen Krankenkassen und Jugendämtern würde
-abgesehen von den verfassungsrechtlichen Bedenken- die
Kinderschutzarbeit dagegen gefährdet: Die Beziehungen zwischen
Ärzt/inn/e/n und Patient/inn/en würden gestört, Hilfezugänge
erschwert statt verbessert.

Einfache Lösungen sind im komplexen Feld der Kindeswohlgefährdung
nicht zu haben. Bürokratischer Perfektionismus kann sogar
gegenteilige Effekte haben. Kinderschutz ist keine
Verwaltungstätigkeit, sondern gemeinsame Gestaltungsaufgabe.
Jugendhilfe und Gesundheitshilfe dürfen sich nicht gegenseitig
behindern, indem sie technokratische Scheinsicherheiten aufbauen,
sondern müssen ihre Hilfebeziehung zu den Familien besser als bisher
nutzen, sich gegenseitig stärken und ergänzen.

Originaltext: Dt. Inst. Jugendhilfe u. Familienrecht
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=56121
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_56121.rss2

Pressekontakt:
Dr. Claudia Schmidt, 0 62 21/98 18-24 oder Christa Kern (Sekr.) -12,
redaktion@dijuf.de


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