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Schächten wird zum Prüfstein für Staatsziel Tierschutz / Einladung zum Pressegespräch

Geschrieben am 21-11-2006

Hamburg (ots) -


Bundesverwaltungsgericht tagt am 23.11.2006 um 10.45 Uhr in
Leipzig

Vor der Verhandlung lädt VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz zum

Pressegespräch, am 23.11.2006, von 9.15 Uhr bis 10.30 Uhr im
VCH-Hotel Michaelis, Paul-Gruner-Strasse 44, 04107 Leipzig

Am 23.11.2006 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Klage
eines muslimischen Schlachters für eine Ausnahmegenehmigung zum
betäubungslosen Schächten.

Der Schiedsspruch wird richtungsweisend für den künftigen Umgang
mit dem Staatsziel Tierschutz sein. Denn das oberste
Verwaltungsgericht soll über die Bedeutung des Verfassungsgutes
Tierschutz in Abwägung mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit am
Beispiel des rituellen Schlachtens ohne Betäubung (Schächten)
entscheiden. Der Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts müssen sich
künftig sämtliche Gerichte anschließen.

VIER PFOTEN setzt sich seit Jahren für ein Verbot des Schächtens
ein. Zumindest muss im Sinne des ethischen Tierschutzes die
sogenannte Elektro-Kurzzeitbetäubung verbindlich vorgeschrieben
werden. Diese, für das Tier zumindest etwas schonendere Methode, wird
von zahlreichen Islamgelehrten als mit ihrer Religion übereinstimmend
befürwortet.

Wir würden uns freuen, Sie zum Pressegespräch mit Experten zu
begrüßen.

Ihre Gesprächspartner:

- Dr. Marlene Wartenberg, Geschäftsführerin VIER PFOTEN - Stiftung
für Tierschutz und Juristin

- Matthias Moje, Tierarzt, Arbeitskreis "Betäubung und
Schlachtung" der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.,
Fachtierarzt für Tierschutz, Fachtierarzt für Fleischhygiene,
Tierschutzbeauftragter am Standort Kulmbach der
Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel

Matthias Moje ist Experte für Fragen des Tierschutzes bei der
Schlachtung:

- Er beantwortet Ihre Fragen zu tierschutzrelevanten Belastungen
bei betäubungslosen Schlachtungen.

- Ebenso steht er für Gespräche über die als Alternative für
religiös motivierte Schlachtungen diskutierte reversible
Elektrokurzzeitbetäubung zur Verfügung.

- Beide Verfahren kennt Matthias Moje aus der Praxis.

- Ferner kann er zu weiteren Vorbehalten Stellung nehmen, etwa
dass zuvor betäubte Tiere schlechter ausbluten sollten und deshalb
nicht den Anforderungen der betroffenen Religionsgemeinschaften
entsprächen.

Umfassende Informationen und Materialien stehen im Internet unter
http://www.vier-pfoten.de bereit.

Über Ihr Interesse und Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen,
teilen Sie uns bitte Ihr Kommen per E-Mail mit:
erika.bonneval@vier-pfoten.de

Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17477.rss2

Presserückfragen:
Beate Schüler, Pressesprecherin
Tel.: 040/399 249-66, Mobil: 0170-5508260
E-Mail: beate.schueler@vier-pfoten.de


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