| | | Geschrieben am 20-11-2006 EKD-Ratsvorsitzender Huber hält Bleiberechtsregelung für unzureichend. / "Innenministerkonferenz hat Forderung der Kirchen nach humanitärem Bleiberecht nicht berücksichtigt"
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 Hannover (ots) - Die von den Innenministern und -senatoren in der
 vergangenen Woche beschlossene Bleiberechtsregelung ist aus Sicht der
 Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unzureichend. "Zwar gibt es
 für einen kleinen Personenkreis ein sofortiges Bleiberecht, aber nur
 ein Bruchteil der Betroffenen wird von dieser Regelung profitieren",
 kritisierte der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang
 Huber, am Montag in Berlin. Eine Aufenthaltsgenehmigung würden
 ausschließlich Geduldete erhalten, die zum jetzigen Zeitpunkt in
 einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stünden. "Einen
 Arbeitsplatz konnten bisher aber nur wenige von ihnen finden, denn
 nach geltender Rechtslage dürfen sie eine Arbeit nur dann aufnehmen,
 wenn sich kein Deutscher oder zu bevorzugender Ausländer -
 beispielsweise ein Bürger eines EU-Mitgliedstaates - dafür
 interessiert", sagte Huber. Er kündigte an, dass sich die EKD dafür
 einsetzen werde, dass ein humanitäres Bleiberecht auf Bundesebene
 gefunden werde.
 
 Hinter den Erwartungen der evangelischen Kirche bleibe auch der
 Beschluss für arbeitslose Geduldete zurück. Zwar werde ihr
 Duldungsstatus bis zum 30. September 2007 verlängert, damit sie sich
 in diesem Zeitraum um Arbeit bemühen könnten. Bei Fortgeltung der
 Vorrangregelung seien die Erfolgsaussichten für die Betroffenen
 allerdings nicht besser als vor Verabschiedung der
 Bleiberechtsregelung. Besonders wies Huber auf die Lage von
 Geduldeten hin, die in strukturschwachen Gegenden leben und diese
 aufgrund der Residenzpflicht nicht verlassen dürfen.
 
 "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass irakische Staatsangehörige
 nicht pauschal von einer Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden
 sollen", betonte Bischof Huber. Insgesamt seien die Anforderungen an
 die Betroffenen allerdings zu hoch, und die Gründe, Menschen von der
 Regelung auszuschließen, "deutlich zu restriktiv". Damit sei die
 Forderung der Kirchen nach einem humanitären Bleiberecht nicht
 erfüllt. Es sei beispielsweise unzumutbar, dass alte, kranke und
 pflegebedürftige Menschen nur dann in Deutschland bleiben dürften,
 wenn sie ihren Lebensunterhalt einschließlich ihrer Pflege ohne
 Unterstützung durch die öffentliche Hand bestreiten können. "Das ist
 weder gerecht noch human", sagte Huber. Auch Familien insgesamt wegen
 Straffälligkeit nur eines Familienmitglieds das Bleiberecht zu
 verweigern, sei kritikwürdig. Hier hatten die Kirchen gefordert, das
 Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Ein weiteres Manko des
 Beschlusses ist nach Ansicht des Ratsvorsitzenden die Tatsache, dass
 keine Ausnahmeregelung für junge Erwachsene vorgesehen ist, die als
 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist
 sind.
 
 In den kommenden Wochen wird die große Koalition im Bundestag eine
 gesetzliche Bleiberechtsregelung formulieren. Huber kündigte an, dass
 die evangelische Kirche diesen Prozess aufmerksam begleiten werde. Er
 warnte erneut nachdrücklich davor, eine humanitäre
 Bleiberechtsregelung als Verhandlungsmasse zu missbrauchen und im
 Gegenzug Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz - etwa beim
 Familiennachzug und bei Regelungen zum Leistungsbezug für Geduldete
 -durchzusetzen.
 
 Berlin, 20. November 2006
 Pressestelle der EKD
 Karoline Lehmann
 
 Originaltext:         EKD Evangelische Kirche in Deutschland
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2
 
 Pressekontakt:
 Evangelische Kirche in Deutschland
 Hans-Christof Vetter
 Herrenhäuser Strasse 12
 D-30419 Hannover
 Telefon: 0511 - 2796 - 269
 E-Mail: christof.vetter@ekd.de
 
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