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EKD-Ratsvorsitzender Huber hält Bleiberechtsregelung für unzureichend. / "Innenministerkonferenz hat Forderung der Kirchen nach humanitärem Bleiberecht nicht berücksichtigt"

Geschrieben am 20-11-2006

Hannover (ots) - Die von den Innenministern und -senatoren in der
vergangenen Woche beschlossene Bleiberechtsregelung ist aus Sicht der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) unzureichend. "Zwar gibt es
für einen kleinen Personenkreis ein sofortiges Bleiberecht, aber nur
ein Bruchteil der Betroffenen wird von dieser Regelung profitieren",
kritisierte der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang
Huber, am Montag in Berlin. Eine Aufenthaltsgenehmigung würden
ausschließlich Geduldete erhalten, die zum jetzigen Zeitpunkt in
einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stünden. "Einen
Arbeitsplatz konnten bisher aber nur wenige von ihnen finden, denn
nach geltender Rechtslage dürfen sie eine Arbeit nur dann aufnehmen,
wenn sich kein Deutscher oder zu bevorzugender Ausländer -
beispielsweise ein Bürger eines EU-Mitgliedstaates - dafür
interessiert", sagte Huber. Er kündigte an, dass sich die EKD dafür
einsetzen werde, dass ein humanitäres Bleiberecht auf Bundesebene
gefunden werde.

Hinter den Erwartungen der evangelischen Kirche bleibe auch der
Beschluss für arbeitslose Geduldete zurück. Zwar werde ihr
Duldungsstatus bis zum 30. September 2007 verlängert, damit sie sich
in diesem Zeitraum um Arbeit bemühen könnten. Bei Fortgeltung der
Vorrangregelung seien die Erfolgsaussichten für die Betroffenen
allerdings nicht besser als vor Verabschiedung der
Bleiberechtsregelung. Besonders wies Huber auf die Lage von
Geduldeten hin, die in strukturschwachen Gegenden leben und diese
aufgrund der Residenzpflicht nicht verlassen dürfen.

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass irakische Staatsangehörige
nicht pauschal von einer Bleiberechtsregelung ausgeschlossen werden
sollen", betonte Bischof Huber. Insgesamt seien die Anforderungen an
die Betroffenen allerdings zu hoch, und die Gründe, Menschen von der
Regelung auszuschließen, "deutlich zu restriktiv". Damit sei die
Forderung der Kirchen nach einem humanitären Bleiberecht nicht
erfüllt. Es sei beispielsweise unzumutbar, dass alte, kranke und
pflegebedürftige Menschen nur dann in Deutschland bleiben dürften,
wenn sie ihren Lebensunterhalt einschließlich ihrer Pflege ohne
Unterstützung durch die öffentliche Hand bestreiten können. "Das ist
weder gerecht noch human", sagte Huber. Auch Familien insgesamt wegen
Straffälligkeit nur eines Familienmitglieds das Bleiberecht zu
verweigern, sei kritikwürdig. Hier hatten die Kirchen gefordert, das
Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Ein weiteres Manko des
Beschlusses ist nach Ansicht des Ratsvorsitzenden die Tatsache, dass
keine Ausnahmeregelung für junge Erwachsene vorgesehen ist, die als
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland eingereist
sind.

In den kommenden Wochen wird die große Koalition im Bundestag eine
gesetzliche Bleiberechtsregelung formulieren. Huber kündigte an, dass
die evangelische Kirche diesen Prozess aufmerksam begleiten werde. Er
warnte erneut nachdrücklich davor, eine humanitäre
Bleiberechtsregelung als Verhandlungsmasse zu missbrauchen und im
Gegenzug Verschärfungen im Aufenthaltsgesetz - etwa beim
Familiennachzug und bei Regelungen zum Leistungsbezug für Geduldete
-durchzusetzen.

Berlin, 20. November 2006
Pressestelle der EKD
Karoline Lehmann

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de


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