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Gehb/Krings: Urheber müssen besser geschützt werden

Geschrieben am 17-11-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der Vorstellung des Referentenentwurfs
zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie durch die
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries MdB erklären der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für
"Geistiges Eigentum" im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages,
Dr. Günter Krings MdB:

Mit der Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie in nationales
Recht wird ein Schritt in die richtige Richtung zu einem besseren
Schutz geistigen Eigentums gemacht.

Allerdings gilt dies nicht für den Bereich des Urheberrechts,
soweit es um Inhalt und Reichweite des Auskunftsanspruches des
Urhebers geht. Bislang darf dieser zum Beispiel keine Auskunft vom
Internet-Service-Provider verlangen, wenn er feststellt, dass auf
einer Tauschbörse im Internet illegal sein Werk angeboten wird. Es
bleibt ihm nur die Möglichkeit, ein Strafverfahren anzustrengen, in
der Hoffnung, bei den Ermittlungen an die Daten des Rechteverletzers
zu gelangen.

Auch die im Referentenentwurf vorgeschlagene Regelung eines
zivilrechtlichen Auskunftsanspruches gegen den
Internet-Service-Provider erfüllt immer noch nicht die Erwartungen an
eine effektive Rechtsdurchsetzung auf Seiten des Urhebers. Vielmehr
unterliegt sie vielen Beschränkungen, die das Instrument zu einem
zahnlosen Tiger machen. Es muss daher eine Regelung gefunden werden,
die den Auskunftsanspruch praxistauglicher macht.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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