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Rheinland-Pfalz will für Käfighennen beim Bundesverfassungsgericht klagen / VIER PFOTEN begrüßt Ankündigung einer Normenkontrollklage gegen Käfigbatterien

Geschrieben am 17-11-2006

Hamburg (ots) - Wie Ministerpräsident Kurt Beck und
Umweltministerin Margit Conrad gestern mitteilten, will die
rheinland-pfälzische Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht
gegen die Käfighaltung von Legehennen klagen. Die Entscheidung
darüber wird das Kabinett am kommenden Dienstag treffen. "VIER PFOTEN
begrüßt diesen Entschluss ausdrücklich. Bereits 1999 hat das
Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Legebatterien gegen das
Tierschutzgesetz verstoßen," sagt Dr. Marlene Wartenberg,
Geschäftsführerin von VIER PFOTEN.

Trotz dieses Urteils des Bundesverfassungsgerichts hat der
Bundesrat im April 2006 den für das kommende Jahr geplanten Ausstieg
aus der Käfighaltung wieder zurückgenommen. Stattdessen beschlossen
die Länder die Einführung so genannter "Kleingruppenhaltungen" und
längere Laufzeiten für konventionelle Käfigbatterien und
ausgestaltete Käfige.

"Mit seiner Entscheidung will der Bundesrat ein tierquälerisches
Haltungssystem für viele Jahre etablieren. Diese Entscheidung kommt
nun auf den juristischen Prüfstand", erklärt Wartenberg. "VIER PFOTEN
ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht den
Bundesrats-Beschluss für rechtswidrig befinden wird. Denn auf der
Fläche eines DIN A4-Blattes ist eine artgemäße Hennenhaltung
unmöglich."

Originaltext: Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17477
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17477.rss2

Presserückfragen an VIER PFOTEN:

Beate Schüler, Pressesprecherin
Tel.: 040/399 249 -66
E-Mail: Beate.Schueler@vier-pfoten.de

Thomas Pietsch, Diplom-Biologe
040/399 249-35 oder 0171/4910784


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