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Südwest Presse: Kommentar zu Motassadeq

Geschrieben am 16-11-2006

Ulm (ots) - Am Ende wird der Fall Motassadeq drei Mal über die
Bühne gegangen sein. Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof (BGH)
haben sich die Urteile und deren Aufhebung wie Bälle zugespielt: 15
Jahre, 7 Jahre, nun werden es wohl wieder 15 Jahre - vielleicht auch
etwas weniger. Entscheidend ist das nicht mehr. Für die Angehörigen
der Opfer ist viel wichtiger, dass der BGH klargestellt hat: Was
Mounir Al-Motassadeq getan hat, war Beihilfe zum Mord, nicht nur
Mitschwimmen in einer terroristischen Vereinigung.
Es wird nicht lange dauern, bis die ersten Fragen kommen: "Warum
nicht gleich?" Doch es gibt zwei Gründe, weshalb die juristische
Aufarbeitung des 11. September 2001 in Deutschland bis gestern
gedauert hat.
Den einen haben die USA zu vertreten. Sie haben Beweismaterial nicht
herausgerückt. So hatten die deutschen Richter mehr Arbeit, als nötig
gewesen wäre. Der zweite Grund liegt im Rechtssystem. Es ist der
Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten." Deshalb muss Motassadeq
nun auch nur für 246 Fälle geradestehen und nicht - wie ursprünglich
angeklagt - für 3066 Opfer.
Jene, die verlangen, kurzen Prozess zu machen, wird das nicht
befriedigen. Doch diese Prinzipien dienen nicht nur dem Angeklagten,
sondern auch dem Rechtsstaat als solchem. Es ist wichtig, sie
hochzuhalten - gerade in Zeiten der Bedrohung geraten sie schnell in
Vergessenheit.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=59110
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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