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Bundesverwaltungsrichter zeigt Mängel bei der Grundsicherung auf

Geschrieben am 15-11-2006

Hamburg (ots) - Eine Woche vor dem Urteil des
Bundessozialgerichtes über den Regelsatz beim Arbeitslosengeld II
fordert Bundesverwaltungsrichter Uwe-Dietmar Berlit mehr Flexibilität
für das System. Das "Grundsicherungssystem ist für besondere
Lebenslagen und Bedarfe zu unflexibel", sagt Berlit der ZEIT. Er
gehe aber davon aus, dass das Sozialgesetzbuch II "zumindest in der
Grundstruktur" als verfassungsgemäß bestätigt werde. Das SGB II
regelt das Arbeitslosengeld II.

"Zu erwarten und nötig", sagt der Bundesverwaltungsrichter, seien
"Korrekturen im Detail, verfassungskonforme Auslegungen und
zahlreiche Klarstellungen". Berlit: "Die Regelleistung sollte
periodisch und nach tauglicheren Kriterien als dem aktuellen
Rentenwert angepasst werden. Die Kostensprünge für Energie oder die
Konsequenzen aus der Mehrwertsteuererhöhung können nicht vollständig
durch Sparen bei persönlichen Bedürfnissen abgefangen werden."

Zugleich regt er an, das Sozialgeld für Kinder und Jugendliche zu
überprüfen. In vielen Bundesländern würde die Lernmittelfreiheit
immer mehr eingeschränkt. Mit dem knappen Sozialgeld von 207 Euro
beziehungsweise 276 Euro sei der Schulbedarf oft schwer zu
finanzieren. Das Parlament müsse sicherstellen, "dass gerade Kinder,
die aus bildungsferneren Schichten kommen, den eigentlichen
Schulbedarf nicht mit ihrem gesamten Taschengeld finanzieren müssen".

Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 47 vom 16. November 2006
senden wir Ihnen gerne zu.


Originaltext: DIE ZEIT
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9377.rss2

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax: 040/3280-558,
E-Mail: bunse@zeit.de)


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