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Tote Bundeswehrsoldaten schlechter gestellt als Weltkriegs-Gefallene

Geschrieben am 14-11-2006

Hamburg (ots) - Bei Auslandseinsätzen gestorbene
Bundeswehrsoldaten sind in der staatlichen Fürsorge für ihre Gräber
schlechter gestellt als deutsche Kriegstote aus den beiden
Weltkriegen. Wie die ZEIT berichtet, gilt für die Kriegstoten das
Gräbergesetz, wonach der Staat die Fürsorge für die letzte Ruhestätte
übernimmt und für ein andauerndes Ruherecht eintritt. Ergebnis sind
die gepflegten Friedhöfe der Gefallenen des Ersten und Zweiten
Weltkriegs.

Für im Auslandseinsatz gestorbene Bundeswehrsoldaten dagegen zahlt
der Staat nur die Überführung, die Beerdigung und das Grab für 20 bis
25 Jahre. Die Grabpflege und die nach Ablauf dieser Frist fälligen
Gebühren müssen die Hinterbliebenen tragen.

Nach Informationen der ZEIT sind die Gräber getöteter
Bundeswehrsoldaten somit nicht dauerhaft geschützt. So könnte ein
solches Grab nach Ablauf der Liegefrist eingeebnet werden. Der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge (VDK) fordert vom
Bundesverteidigungsministerium daher eine Gesetzesänderung. "Wir
wollen, dass der Staat die rechtlichen Grundlagen schafft, damit so
ein Grab dauerhaft gesichert ist", sagt VDK-Präsident Reinhard Führer
der ZEIT. Das Bundesverteidigungsministerium lehnt das ab. Bisher
sind 64 Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen gestorben.

Den kompletten ZEIT-Text der ZEIT Nr. 47 vom 16. November 2006
senden wir Ihnen gerne zu.

Originaltext: DIE ZEIT
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9377
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9377.rss2

Pressekontakt:
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Elke Bunse, DIE ZEIT Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 040/3280-217, Fax: 040/3280-558,
E-Mail: bunse@zeit.de)


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