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Iraker nicht vom Bleiberecht ausschließen

Geschrieben am 09-11-2006

Berlin (ots) - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appelliert
an die Innenministerkonferenz, auch geduldeten irakischen
Flüchtlingen die Möglichkeit eines Bleiberechts in Deutschland
einzuräumen. Zudem tritt die UN-Organisation dafür ein, den geplanten
Zugang zum Arbeitsmarkt in Verbindung mit einer Aufenthaltserlaubnis
zu ermöglichen.

Der UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die
Tschechische Republik Gottfried Köfner erklärte heute in Berlin, er
begrüße ausdrücklich die aktuellen Bemühungen um eine
Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer in
Deutschland. Unter ihnen seien viele schutzbedürftige Flüchtlinge.
Dies gelte gerade auch für Iraker, die angesichts der dramatischen
Lage in ihrem Heimatland keine Rückkehrperspektive hätten. Dessen
seien sich auch die deutschen Behörden bewusst. "Es ist deshalb nur
konsequent, auch Irakern ein Bleiberecht einzuräumen, zumal es keine
erkennbaren sachlichen Gründe für einen pauschalen Ausschluss gibt",
sagte Köfner.

In einem heute veröffentlichten Positionspapier spricht sich UNHCR
zudem dafür aus, den betroffenen Flüchtlingen einen uneingeschränkten
Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Für nicht sinnvoll hält die
UN-Organisation dabei den Vorschlag, die Arbeitserlaubnis lediglich
mit einer befristeten Verlängerung der Duldung zu verknüpfen. Die
Betroffenen würden so weiterhin in Unsicherheit über ihre Zukunft
leben. Zudem würde eine solche Aufwertung der Duldung mit der
Intention und Systematik des Zuwanderungsgesetzes nicht
übereinstimmen.

UNHCR setzt sich zudem dafür ein, bei einer sogenannten
Stichtagsregelung zu berücksichtigen, dass auch jene Flüchtlinge
einen Chance auf ein Bleiberecht haben, die in den ersten Monaten
nach Beendigung des Kosovo-Krieges (Juni 1999) aus Furcht vor
Racheakten ihre Heimat verlassen mussten.

Darüber hinaus spricht sich die UN-Organisation u.a. dafür aus,
humanitäre Öffnungsklauseln für Alleinerziehende, unbegleitete
Minderjährige und Schwerkranke zu ermöglichen, die kaum in der Lage
seien, die Voraussetzung wirtschaftlicher Selbständigkeit zu
erfüllen.

Das UNHCR-Positionspapier zum Bleiberecht ist abrufbar unter
www.unhcr.de.


Originaltext: Der Hohe Flüchtlingskommissar (UNHCR)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7910
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7910.rss2

Pressekontakt:
Stefan Telöken
UNHCR Deutschland
Telefon: 030/20 22 02-15
Telefax: 030/20 22 02-23
Internet: www.unhcr.de


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