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Fahrenschon/Hauer: Transparenzrichtlinie marktgerecht umsetzen

Geschrieben am 08-11-2006

Berlin (ots) - Zur Beratung des
Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages erklären die zuständigen Berichterstatter der
Koalitionsfraktion, Georg Fahrenschon MdB und Nina Hauer MdB:

CDU/CSU und SPD fördern mit der Umsetzung der
Transparenzrichtlinie in deutsches Recht einen transparenten
Finanzmarkt und verbessern die Informationsbasis der Investoren.
Gleichzeitig erweist sich das von uns erarbeitete Regelwerk dank
einer richtlinienkonformen und marktgerechten Umsetzung als praxisnah
für die börsennotierten Unternehmen.

Die europäische Transparenzrichtlinie zielt auf europaweit
einheitliche Regeln für die Berichtspflichten von
Wertpapieremittenten ab. Zum Beispiel legen börsennotierte
Unternehmen zukünftig EU-weit vergleichbare Bilanzen,
Halbjahresfinanzberichte und Zwischenmitteilungen vor. Auf diesem Weg
sollen die Anleger ermutigt werden, die EU als einheitlichen
Finanzmarkt wahrzunehmen und grenzüberschreitend in Aktien oder
Anleihen zu investieren.

In diesem Sinne soll dem Grundgedanken des Kapitalmarktschutzes
und dem Geist der Richtlinie Rechnung getragen werden, ohne zugleich
unnötige bürokratische Hürden aufzubauen. Getreu des Wortlauts der
europäischen Richtlinie setzen wir uns daher für die Ausweitung der
Bilanzkontrolle auf Halbjahresfinanzberichte börsennotierter
Unternehmen ein. Dabei überprüft die unabhängige Deutsche Prüfstelle
für Rechnungslegung (DPR) den Inhalt der Halbjahresfinanzberichte,
wenn ein Anlass, also ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten, besteht.
Das DPR überwacht zurzeit bereits die Jahresberichte der Emittenten
durch anlassbezogene aber auch stichprobenartige Untersuchungen.
Durch die Beschränkung auf anlassbezogene Prüfungen bei
Halbjahresfinanzberichten wird eine ungerechtfertige und nicht
richtlinienkonforme Mehrbelastung für die Unternehmen vermieden.
Gleichzeitig bleibt aber für den Anleger gewährleistet, dass die DPR
im Falle von Bilanzbetrug handlungsfähig ist.

Erklärtes Ziel des Koalitionsvertrages ist es, die
Beteiligungstransparenz auf dem Kapitalmarkt zu erhöhen und so ein
"Anschleichen" an börsennotierte Unternehmen zu erschweren. Mit der
Einführung einer zusätzlichen Meldeschwelle für
Unternehmensbeteiligungen von 3 % beschreiten wir keinen deutschen
Sonderweg, sondern orientieren uns an anderen großen Finanzplätzen in
Europa.

Mit dem Wahlrecht bei der prüferischen Durchsicht von
Halbjahresberichten durch einen Wirtschaftsprüfer wird die
europäische Richtlinienvorgabe 1:1 in deutsches Recht umgesetzt.
Dies fördert die Eigenverantwortung der Unternehmen und stärkt den
Finanzplatz Deutschland.

Auch bei den Regelungen zum "Bilanzeid" halten sich CDU/CSU und
SPD streng an die europäischen Vorgaben. So wird diese persönliche
Erklärung des Unternehmensvorstands, die die Richtigkeit der Bilanz
bestätigt, durch die Worte "nach bestem Wissen" unter
Wissensvorbehalt gestellt. Des Weitern wird die Nichtabgabe des
Bilanzeids nicht unangemessen strafrechtlich verfolgt, sondern als
Ordnungswidrigkeit und so mit Bußgeld geahndet.

Den Anforderungen der Richtlinie soll auch bei den
Zwischenmitteilungen entsprochen werden. Anders als im ursprünglichen
Gesetzentwurf vorgesehen wird den Emittenten nun eine flexiblere
Zeitspanne für deren Erstellung und Veröffentlichung zur Verfügung
stehen; eine starre Umsetzung scheint nach den Ergebnissen der
Anhörung unpraktikabel.

Die Große Koalition zeigt auch beim
Transparenzrichtlinien-Umsetzungsgesetz ihren Willen und ihre Kraft,
den Finanzmarkt in Deutschland zu stärken. Dabei haben wir ein für
Emittenten und für Investoren ausgewogenes Regelwerk gefunden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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