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Halbjahresbilanz Dosenpfand: Getränkedose ist mausetot

Geschrieben am 01-11-2006

Berlin (ots) - Die Getränkedose ist mausetot - Deutsche
Umwelthilfe droht, geht gegen dreiste Machenschaften von Teilen des
Handels und Getränkeindustrie zur Nichtauszahlung von Pfandbeträgen
auf dem Rechtswege vorzugehen

Exakt sechs Monate nach Abschaffung der Insellösungen und damit
letztendlichen Einführung des Dosenpfandes feiert die Deutsche
Umwelthilfe e.V. das fast vollständige Verschwinden der besonders
umweltbelastenden Getränkedose als eine der großen Erfolge des
Einwegpfandes. "Auch die im Frühjahr gestartete millionenschwere
Imagekampagne 'Can open' konnte die Bundesbürger nicht umstimmen: Die
Getränkedose ist tot, mausetot", so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Ebenfalls positiv hat sich das Dosenpfand auf das Problem der
Landschaftsvermüllung ausgewirkt. Während bis 2002 zuletzt ca. zwei
bis drei Milliarden Getränkeeinwegverpackungen nicht ordnungsgemäß
entsorgt und u. a. in Parkanlagen und Straßenrändern landeten, werden
sie heute durch die geordnete Pfandrücknahme sortenrein erfasst und
hochwertig recycelt. Die Mehrweg-Schutzwirkung des Einwegpfandes
hingegen ist bei den verschiedenen Getränkesegmenten unterschiedlich
stark eingetreten. Während bei Bier die Mehrwegquote stabil bei ca.
90 Prozent liegt, sinkt sie bei alkoholfreien Getränken (Wasser und
Erfrischungsgetränken mit CO2). Trotz dieser besorgniserregenden
Entwicklung liegt sie aber mit knapp 50 Prozent immer noch um ein
mehrfaches über der Mehrwegquote von unbepfandeten Getränken wie Wein
und Fruchtsäften, die ohne Schutz des Einwegpfandes bei jeweils unter
10 Prozent dümpelt.

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung beim Einwegpfand haben sich
in den vergangenen Wochen Teile des Handels lautstark über gefälschte
Pfandetiketten beschwert. Nach Aussage von Kennern des
DPG-Pfandsystems sind die Betrugsversuche jedoch Einzelfälle, die
durch den verspäteten Start des Sicherheitssystems zudem begünstigt
wurden. Wirkliche Sorgen bereiten der DUH hingegen die systematischen
Versuche von Teilen des Handels und der in Einweg abfüllenden
Industrie, dem Verbraucher den ihm zustehenden Pfandbetrag möglichst
nicht rückzuerstatten. Diese Machenschaften sind zwischenzeitlich so
ausgeufert, dass die DUH besonders spektakuläre Fälle unter Nennung
der Betroffenen veröffentlichen und auf dem Rechtswege verfolgen
wird. Zudem fordert die DUH von Bund und Ländern, im Rahmen der
aktuellen 5. Novelle der Verpackungsverordnung entsprechende
Regelungen zum Schutz der Verbraucher mit aufzunehmen.

Ein besonders dreister Versuch der Nichtauszahlung von
Einweg-Pfandbeträgen stellt der Verkauf von Radeberger-Bierflaschen
(SixPacks) in den Penny-Märkten (REWE-Handelsgruppe) dar. Auf den
ersten Blick sind diese Flaschen ordnungsgemäß auf dem Rücketikett
und der Umverpackung als Einwegflaschen gekennzeichnet und werden mit
jeweils 25 Cent bepfandet, wobei der Pfandbetrag auf diesen Flaschen
nicht sichtbar ist. Da Radeberger dieses offensichtlich nur bei PENNY
angebotene Einwegbier in eine braune 0,5l Glasflasche abfüllt, die
identisch zur 0,5l-NRW-Mehrwegflasche zu sein scheint, wird diese von
vielen Rücknahmeautomaten als "Mehrwegflasche" erkannt und es wird
nur der ermäßigte Mehrweg-Pfandbetrag von 8 Cent ausgezahlt.
Viele Verbraucher geben offensichtlich zudem diese typische
Mehrwegflasche wie gewohnt in einem Getränkekasten zurück. Auch hier
wird sie wegen ihrer Form als "Mehrweg" erkannt und es wird nur der
Mehrweg-Pfandsatz von 8 Cent ausgezahlt. Pfandschlupf pro Flasche: 17
Cent.

Durch massive Verbraucherproteste auf diese Praktiken aufmerksam
geworden, fordert die DUH von Radeberger einen sofortigen Stopp
dieser Praxis und die Abführung des so erzielten Pfandschlupfes für
ein Verbraucherschutzprojekt. Andernfalls erwägt die DUH eine Klage
zur Gewinnabschöpfung. Die PENNY-Handelsgruppe soll zudem Stellung zu
der Frage beziehen, ob es zutrifft, dass dieser Pfandschlupf ganz
oder teilweise von Radeberger an Penny (z.B. als
"Werbekostenbeitrag") zu zahlen ist. Einwegflaschen anderer
Brauereien haben bisher eine andere Form und sind leichter.
Weit verbreitet ist auch die Praxis, verbeulte oder leicht
beschädigte Einwegflaschen nicht mehr zurückzunehmen und den
Pfandbetrag nicht auszuzahlen. "Solange die Einwegverpackung nicht
erkennbar z.B. durch einen Automaten entwertet ist, besteht der
Pfanderstattungsanspruch fort", so Resch. "Die Verweigerung der
Rücknahme durch einen Automaten ist kein Grund, eine Leerverpackung
nicht anzunehmen. In diesem Fall kann der Verbraucher darauf
bestehen, dass diese Verpackungen manuell geprüft und zurückgenommen
werden."

Nach Ansicht der DUH ist schließlich die Beschriftung der
bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen kurzfristig zu verändern: In
der Regel wird zwar das DPG-Logo korrekt aufgedruckt. Es fehlt aber
in fast allen Fällen jeglicher Hinweis auf den Pfandwert von 0,25
EUR. Somit übersehen viele Verbraucher die pfandhaltige
Leerverpackung. Nachdem große Teile der Getränkeindustrie und des
Handels auf diese Weise den Verbraucher nicht korrekt informieren,
fordert die DUH Bund und Länder dazu auf, im Rahmen der aktuellen
Novelle der Verpackungsverordnung verbindlich vorzuschreiben, dass
bepfandete Einwegverpackungen den Hinweis "Einwegpfand 0,25EUR"
tragen müssen.

Eine weitere Verstoß-Variante ist der Import pfandpflichtiger
Getränke, die dann aber ohne Pfand verkauft werden, bzw. bei denen
der Pfandbetrag nur bei gleichzeitiger Vorlage des Kassenbons
erstattet wird. Bisher gibt die Verpackungsverordnung nichts her,
gegen ungekennzeichnete pfandpflichtige Verpackungen vorzugehen. Ein
offensichtlicher Verstoß wird damit erst dann angreifbar, wenn die
Verpackung zurückgegeben wird. Das führt zu einer
Wettbewerbsverzerrung zu Lasten derer, die den gesetzlichen Vorgaben
folgen. Die Novelle in der vorliegenden Form löst das
Kennzeichnungsproblem höchstens zu Hälfte, wie der Fall Radeberger
zeigt. "Es ist Zeit, diese Scheibchen-Taktik bei der
Dosenpfand-Umsetzung endlich zu beenden und klare und vollziehbare
Regelungen auf den Weg zu bringen!", so der
DUH-Bundesgeschäftsführer.

Erfreulicherweise verspricht die derzeit diskutierte Novelle der
Verpackungsverordnung ein Ende der Pfandfreiheit für sog.
"diätetische Getränke". Selbst große Unternehmen wie Red Bull
verkauften plötzlich ihre nur minimal veränderten "SugarFree"
Getränke plötzlich pfandfrei. "Mit diesem Spuk wird es
erfreulicherweise Anfang 2007 ein Ende haben, alle sog. diätetischen
Getränke werden dann pfandpflichtig. Damit verschwinden auch die
pfandfreien Wellness-Getränke, bei denen es offensichtlich bereits
genügt, bei der Herstellung eine Zitrone am Wasser vorbei zu tragen
und Zuckerersatzstoffe reinzubröseln, um ein - wie auch immer
schmeckendes - Getränk "diätetisch" zu nennen. Es ist höchste Zeit,
dass dieser Missbrauch aufhört", so Resch.

Pfandverstöße können Sie der DUH unter www.duh.de mitteilen.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=22521
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, (www.duh.de), Tel.: 030/258986-0,
Fax: 030/258986-19, mobil 0171/3649170, E-Mail: resch@duh.de

Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin,
Mobil: 0171/5660577, Tel. 030/258986-15, Fax. 030/258986-19,
rosenkranz@duh.de

Eva Leonhardt, Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH,
Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil:
0151/16716545,
E-Mail: leonhardt@duh.de


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