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Unternehmen rückwirkend zum 1. Januar 2007 entlasten

Geschrieben am 01-11-2006

Berlin (ots) - "Die Unternehmensteuerreform ist auf einem guten
Weg. Der Vorschlag der Expertengruppe trägt den Erfordernissen der
Klein- und Mittelbetriebe weitgehend Rechnung. Jetzt müssen die
Unternehmen schnell entlastet werden. Deshalb sollte die
Unternehmensteuerreform rückwirkend zum 1. Januar 2007 und nicht erst
2008 in Kraft treten", schlug der Präsident des Bundesverbands
mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, vor.

Insbesondere die in Aussicht gestellte Entlastung der Betriebe
durch eine steuerliche Begünstigung einbehaltener Gewinne oder eine
steuerfreie Reinvestitionsrücklage sei zu begrüßen, betonte der
Mittelstandspräsident. "Dies hilft den Unternehmen, dringend
benötigtes Eigenkapital zu bilden. Sie können investieren und so neue
Arbeitsplätze schaffen."

Mit einer modifizierten Zinsschranke, die die steuerliche
Abzugsfähigkeit von Zinsen begrenzt, könne der Mittelstand dank der
geplanten Freigrenze von einer Million Euro leben. Er habe durchaus
Verständnis dafür, so Ohoven, dass der Bundesfinanzminister der
problematischen Steuergestaltung mancher Konzerne einen Riegel
vorschieben wolle.

Originaltext: BVMW
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51921
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Rückfragen bitte an:
BVMW Presse
Eberhard Vogt
Tel.: 030 / 53 32 06 20
E-Mail: presse@bvmwonline.de


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