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Krankenkassen begrüßen die Überlegungen der Bundeskanzlerin / Rücknahme der Kürzung des Bundeszusschusses würde Glaubwürdigkeit der Politik stärken

Geschrieben am 30-10-2006

Siegburg (ots) -

Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit an Krankenkassen
auszahlen

Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen

AOK-Bundesverband, Bonn
BKK Bundesverband, Essen
IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
See-Krankenkasse, Hamburg
Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg


Die o. g. Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßen
die Überlegungen der Bundeskanzlerin, den Krankenkassen den
Bundeszuschuss für die Krankenkassen nicht zu kürzen.

Noch mit der Gesundheitsreform 2004 (GMG) wurde ein Bundeszuschuss
in Höhe von 4,2 Mrd. Euro für das Jahr 2007 festgelegt. Im laufenden
Jahr wurde jedoch plötzlich beschlossen, diesen Zuschuss, den die
Kassen für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen
erhalten sollten, zu kürzen. Die Kombination aus der Kürzung des
Bundeszuschusses und der Erhöhung der Mehrwertsteuer stellt die
gesetzlichen Krankenkassen vor erhebliche Finanzprobleme.

Es wäre ein wichtiges Signal für die Zuverlässigkeit der Politik,
wenn sie dafür sorgen würde, dass die Kassen auch tatsächlich das
Geld aus Steuermitteln bekämen, das sie ihnen gesetzlich zugesagt
hatte. Dabei drängt die Zeit. In diesen Tagen beginnen die
Krankenkassen damit, ihren Haushalt für das Jahr 2007 aufzustellen.
Damit verbunden ist die Entscheidung, ob und ggf. um wie viel sie
ihre Beiträge erhöhen müssen. Um die Rücknahme der Kürzung des
Bundeszuschusses und eventuell noch einen weitergehenden Ausgleich
für die weiteren Belastungen, wie z. B. die Erhöhung der
Mehrwertsteuer, bei der Festsetzung des Beitrages zum 1. Januar 2007
noch berücksichtigen zu können, brauchen die Kassen spätestens Anfang
Dezember die verbindliche Zusage der Politik. Denn nur verbindliche
Zusagen und Fakten können die Grundlage für die Haushaltsplanungen
der gesetzlichen Krankenkassen sein.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen betonten zudem, es mache
keinen Sinn, die Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit für
Beitragssenkungen in der Arbeitslosenversicherung zu verwenden, wenn
gleichzeitig die Krankenkassen die Beiträge erhöhen müssten. Weil der
Krankenversicherung allein wegen der Verschiebebahnhöfe zur
Entlastung der Bundesagentur für Arbeit 5 Mrd. Euro pro Jahr fehlten,
sei es nicht nur sinnvoll, sondern auch gerechtfertigt, die
Überschüsse an die Krankenkassen zurückzuzahlen. Damit könnten
drohende Beitragssatzerhöhungen abgewendet werden.


Im Internet unter www.gkv.info


Originaltext: Verband der Angestellten-Krankenkassen e
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63905
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63905.rss2

Pressekontakt:
Federführend für die Veröffentlichung:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 22 41 / 1 08 - 2 93
Tel. Presse Berlin: 0 30 / 25 93 09 30
e-Mail: presse@vdak-aev.de


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