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Bundestag beschließt Beimischung von Biokraftstoffen

Geschrieben am 26-10-2006

Berlin (ots) -

- Regierung erwartet kaum Anstieg der Kraftstoffpreise -

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Abend mit der
Verabschiedung des so genannten Biokraftstoffquotengesetzes
verbindliche Mindestanteile von Biokraftstoffen an der Gesamtmenge
von Otto- und Dieselkraftstoff festgelegt. Damit wird die
Mineralölwirtschaft ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet, einen im
Verlauf der kommenden Jahre stetig wachsenden Anteil Biokraftstoffe
zu vertreiben. Diese Quotenerfüllung wird in erster Linie durch die
Bemischung von Biokraftstoffen zu konventionellen Kraftstoffen
erfolgen. Eine Gefahr, dass dies zu einem deutlichen Preisanstieg bei
Kraftstoffen führen wird, sieht die Bundesregierung nicht. Nach
Berechnungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.
V. (UFOP), könnte sich der Dieselpreis durch die Beimischung von voll
besteuertem Biodiesel um maximal 1 bis 2 Cent erhöhen. Ob sich dies
im Markt auch wirklich bemerkbar machen wird ist jedoch fraglich. Die
Auswirkungen der bereits zum 1. August 2006 eingeführten Steuer in
Höhe von 15 Cent je Liter auf beigemischten Biodiesel war im
allgemeinen Rückgang der Kraftstoffpreise im Verlauf der letzten
Monate nicht feststellbar, da sich auch die Biodieselpreise
rückläufig entwickelten.

Die UFOP begrüßt die Entscheidung der Großen Koalition, die Quoten
noch über die im ursprünglichen Regierungsentwurf vorgesehenen Werte
zu heben. Die jetzt verabschiedete Regelung sieht vor, dass das
Biokraftstoffquotengesetz mit Mindestquoten startet, die für
Dieselkraftstoff 4,4 Prozent betragen und für Ottokraftstoff von 1,2
Prozent mit einer jährlichen Erhöhung um 0,8 Prozent auf 3,6 Prozent
im Jahr 2010 ansteigen. Ab 2009 erfolgt die weitere schrittweise
Steigerung zusätzlich über eine für die Kraftstoffe insgesamt
geltende Gesamtquote. Diese beträgt 6,25 Prozent im Jahr 2009 sowie
6,75 Prozent in 2010 und erhöht sich anschließend in Jahresschritten
um 0,25 Prozent bis auf 8 Prozent im Jahr 2015.

Die Quoten beziehen sich auf den Energiegehalt der Treibstoffe.
Für Biodiesel errechnet sich ein Volumenanteil von 4,8 Prozent am
Dieselkraftstoff, der einer beizumischenden Biodieselmenge von etwa
1,5 Millionen Tonnen entspricht. Angesichts einer gesamten
Biodieselkapazität von demnächst über 3 Millionen Tonnen hatte die
UFOP eine deutliche Erhöhung der Quoten gefordert. Der Gesetzgeber
hat dem mit der Erhöhung der Gesamtquote Rechnung getragen.

Damit werden in Zukunft auch in der neuen Quotenregelung die
ökonomischen und technologischen Bedingungen darüber entscheiden,
welcher Biokraftstoff am sinnvollsten verwendet wird. Dies ist
insbesondere im Hinblick auf den in einigen Jahren anstehenden
Wettbewerb zwischen Biodiesel und den derzeit im Forschungsstadium
befindlichen synthetischen Kraftstoffe aus Biomasse von Bedeutung.

Zum Bedauern der UFOP war es im Gesetzgebungsverfahren nicht
möglich, die seit dem 1. August 2006 geltende Steuer auf reinen
Biodiesel zu senken bzw. in der zeitlichen Staffel zu begrenzen.
Diese Steuer beträgt zurzeit 9 Cent je Liter und erhöht sich ab 2008
in Schritten von 6 Cent je Liter und beträgt 45 Cent je Liter ab dem
Jahr 2012. Die UFOP wird daher die Marktentwicklung weiterhin sehr
genau beobachten, um rechtzeitig auf die Notwendigkeit einer
Korrektur der Steuersätze hinweisen zu können.


Originaltext: UFOP e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=15598
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_15598.rss2

Pressekontakt:
UFOP e. V.
c/o WPR COMMUNICATION
Norbert Breuer
Saarbrücker Straße 36
10405 Berlin
Tel.: 030/440388-0
Fax: 030/440388-20
E-Mail: ufop@wpr-communication.de


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