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Klöckner/Wegner: Neues Versicherungsvermittlergesetz - Gewinn für Verbraucher und Unternehmen

Geschrieben am 26-10-2006

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Verabschiedung des
Versicherungsvermittlerrechts erklären die Beauftragte für
Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB
und der zuständige Berichterstatter im Wirtschaftsausschuss, Kai
Wegner MdB:

Mit der Neuregelung im Versicherungsvermittlerbereich werden neben
einer europaweiten Harmonisierung und einer Stärkung des Wettbewerbs
auch für den Verbraucher mehr Transparenz und Rechte erreicht. Damit
wird ein Schritt für ein übersichtlicheres System im
Versicherungsbereich vollzogen.

Das bislang zulassungsfreie Gewerbe wird durch das Gesetz einer
Erlaubnispflicht unterzogen. Entscheidend für die Zulassung zum
Versicherungsvermittler wird zukünftig ein Qualifikationsnachweis in
Form einer IHK-Prüfung sein. Obwohl für Versicherungsunternehmen die
Möglichkeit besteht, ihre Mitarbeiter von der Erlaubnispflicht zu
befreien, bleiben sie trotzdem in der Pflicht, ihre so genannten
gebundenen Vermittler gleichwertig zu qualifizieren und ebenfalls
einer Prüfung zu unterziehen. Darüber hinaus übernimmt das
Unternehmen im Moment der Befreiung auch die Haftung für seinen
Mitarbeiter. Deshalb ist es nicht zuletzt im Interesse des
Unternehmens selbst, qualifizierte Mitarbeiter in Kundengespräche zu
schicken. Darüber hinaus erhalten die Finanzaufsichtsbehörden das
Recht, das Qualifikationsniveau jederzeit zu prüfen.

Eigentliches Herzstück der europäischen Richtlinie und folglich
des Gesetzes sind obligatorische Beratungs-, Informations- und
Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden. Diese werden zukünftig
auf der Basis eines einheitlichen Qualifikationsniveaus aller
Vermittler die Qualität der Beratung des Kunden vor Ort erheblich
verbessern. Aber nicht nur die Verbraucher können zufrieden sein. Die
steigende Qualität der Beratungen wird auch dazu führen, teilweise
verlorenes Vertrauen in die Versicherungsbranche zurück zu gewinnen.

Und auch die Unternehmen, die Versicherungen nur in Ergänzung zu
ihren Produkten verkaufen, können sich auf ein "schlankes" Gesetz im
Sinne eines modernen Verbraucherschutzes ohne unnötige Bürokratie
freuen. Denn im Rahmen der Ausschussberatung konnten weitere
Erleichterungen insbesondere für den mittelständisch geprägten
Einzelhandel umgesetzt werden, ohne dabei den Verbraucherschutz zu
mindern. In diesen Branchen ist die Prämie, beispielsweise für eine
Reiserücktrittsversicherung, so gering, dass eine Beratungs- und
Dokumentationspflicht sie unrentabel für die Unternehmen machen
würde. Die Konsequenz wäre, dass zukünftig solche Versicherungen
nicht mehr angeboten würden. Dies kann nicht im Sinne der Verbraucher
sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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