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Schindler / Schultz: Größere Planungssicherheit für umweltfreundliche Biokraftstoffe

Geschrieben am 24-10-2006

Berlin (ots) - Zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum
Biokraftstoffgesetz in dieser Woche erklären die zuständigen
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Schindler
MdB und der SPD-Bundestagsfraktion, Reinhard Schultz MdB:

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich auf weitere
Verbesserungen des Biokraftstoffquotengesetzes verständigt, das diese
Woche in 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag behandelt werden soll.

Nach dieser Entscheidung wird die Quotenentwicklung für die
Marktteilnehmer noch besser kalkulierbar sein. Die Gesamtquote für
Biokraftstoffe soll im Jahr 2009 6,25 Prozent der Umsätze für die von
einem Mineralölunternehmen abgesetzten Kraftstoffe betragen und im
Jahr 2010 6,75 Prozent. Bis 2015 soll die Quote dann auf acht Prozent
ansteigen. So wird größere Planungs- und Investitionssicherheit in
dem sich entwickelnden Markt der Biokraftstoffe geschaffen. Durch die
Einbeziehung von reinen Biokraftstoffen in die "fiktive Quote" wird
es nicht zu Erhöhungen der Steuersätze für die Kraftstoffe kommen,
die im Rahmen des Energiesteuergesetzes festgelegt worden sind.

Die Überprüfung der Sonderregelungen für das produzierende Gewerbe
im Energiesteuerrecht hat zu weiteren Regelungen geführt. Es wird
eine Entbürokratisierung der Besteuerung von Kohle erreicht, das in
bestimmten industriellen Prozessen und Verfahren eingesetzt wird.

Es besteht Einigkeit, dass nach den notwendigen
Vorbereitungsarbeiten sofort spätestens Mitte 2007 Rechtsverordnungen
erlassen werden, um die Einbeziehung von Biokraftstoffen in die Quote
und die Steuerförderung dieser Kraftstoffe an den Nachweis
nachhaltiger Bewirtschaftungsweisen oder die Erreichung von
CO2-Minderungspotentialen zu koppeln.

Ab dem 1. Januar 2009 wird schwefelarmes Heizöl steuerlich
gefördert. Damit wird eine Vereinbarung des Bundesumweltministeriums
mit der Mineralölwirtschaft und den Herstellern von modernen
Heizungsanlagen umgesetzt. Damit kann sich jeder bei Investitionen in
Heizungsanlagen nun auf die unterschiedlichen Steuersätze des
schwefelarmen und schwefelreichen Heizöls einstellen. Alte
Heizungsanlagen brauchen nicht umgestellt zu werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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