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LVZ: Auch ALG-II-Bezieher werden vor der mit der Gesundheitsreform geplanten Kassen-Zusatzprämie geschützt sein

Geschrieben am 22-10-2006

Leipzig (ots) - Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II können, nach
einem Bericht der "Leipziger Volkszeitung" (Montag-Ausgabe), neben
Sozialhilfe-Empfängern und Rentnern, die eine staatliche
Grundsicherung erhalten, davon ausgehen, dass im Zweifelsfall der mit
der Gesundheitsreform geplante Zusatzbeitrag von einer Höhe bis zu
acht Euro aus dem allgemeinen Steuersäckel übernommen und nicht dem
Betroffenen aufgebürdet wird. Die Gesundheitsexpertin und
stellvertretende SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Elke Ferner
sagte der Zeitung: "Es wird garantiert sein, dass das
Existenzminimum, das mit der Arbeitslosengeld-II-Leistung abgedeckt
ist, durch eventuelle Zusatzbeiträge nicht unterschritten wird."
Aus Regierungskreisen wurde der Zeitung ergänzend bestätigt, dass
ALG-II-Bezieher durch den am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett
vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Gesundheitsreform doppelt vor
unsozialen Wirkungen durch den Zusatzbeitrag geschützt werden sollen:
Für ALG-II-Bezieher gebe es "das Sonderkündigungsrecht", so dass
Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben wollen, sofort, ohne
die sonst übliche zweimonatige Kündigungsfrist, gewechselt werden
können. Sollte es darüber hinaus trotzdem zu sozialen Härten kommen,
werde sichergestellt sein, "dass dann die Gemeinschaft aller
Steuerzahler und nicht der Einzelne zur Kasse gebeten wird".

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/726 262 000


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