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LVZ: Sächsische CDU-Landesgruppe im Bundestag droht mit Nein zur Gesundheitsreform im Bundestag / Krach um vorgezogenes Entschuldungs-Sonderopfer

Geschrieben am 21-10-2006

Leipzig (ots) - Der Gesundheitsreform steht nun auch großes
Ungemach aus den Unions-Reihen bevor. Die 14-köpfige sächsische
CDU-Landesgruppe im Bundestag droht, nach einem Bericht der
"Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe), in der Schlussrunde der
Beratungen zur Gesundheitsreform mit einem Aufstand gegen die vom
Gesundheitsministerium und den politischen Spitzen der Koalition
vorgegebene Linie. Streit ist ein vorgezogenes Sonderopfer bei der
Entschuldung der Krankenkassen, das sich aus dem beschleunigten
Inkrafttreten des Vertragsärzte-Änderungsgesetz ergebe.

"Durch Hauruck-Maßnahmen droht die Gefahr, dass im Zuge der
Gesetzgebung die Erfolge wirtschaftlichen Handelns der sächsischen
AOK's und Innungskassen zunichte gemacht werden durch unzumutbare
Sonderabgaben an andere Kassen, die nicht so gut gewirtschaftet
haben", meinte die Gesundheitsexpertin der Unionsfraktion, Maria
Michalk. Sie kündigte an: "Wenn es bei den bekannt gewordenen Plänen
bleibt, können wir der Reform so nicht zustimmen." Sie verwies
zugleich auf die Auswirkungen aus dem jüngsten Urteil des
Verfassungsgerichtes zur Berliner Haushaltslage und auf die
gegenseitige Notlagenhilfe. "Wenn Karlsruhe entscheidet, dass in den
Regionen stärkere eigene Anstrengungen zu vernünftiger
Haushaltsführung verlangt werden, können wir nicht mit der
Gesundheitsreform im Zweifelsfall unwirtschaftliches Haushalten durch
Sonderopfer belohnen."

Die endgültige Entscheidung über das Abstimmungsverhalten der
Landesgruppe, die geschlossen diese Haltung einnehme, werde nach
einer Sonderanhörung zum Vertragsärzte-Änderungsgesetz am kommenden
Montag getroffen, betonte Michael Kretschmer, sächsischer
CDU-Bundestagsabgeordneter ergänzend. Dieses Änderungsgesetz bringt
einige Vorteile insbesondere auch für Ärzte in den neuen Ländern. Das
Vertragsärzte-Änderungsgesetz soll schon zum 1. Januar 2007 in Kraft
treten, vier Monate vor dem Starttermin der übrigen
Gesundheitsreform. Vorgezogen würden damit aber auch regionale
Sonder-Entschuldungsregelungen für die Krankenkassen, bei denen sich
Sachsen stark benachteiligt sieht. Damit würde auch der bisherige
Entschuldungs-Kompromiss "hintenherum wieder geknackt", befürchtet
Frau Michalk.

Das Bundesgesundheitsministerium wies, gegenüber der Zeitung, die
Vorwürfe zurück. "Das Verfassungsgerichtsurteil zu Berlin lässt sich
grundsätzlich nicht auf die Situation der Krankenkassen übertragen,
weil es ohnehin bereits einen Finanzausgleich innerhalb der
Kassensysteme gibt." Außerdem stelle das Gericht Nothilfe "nicht
grundsätzlich in Frage", betonte Ministeriumssprecherin Ilona Klug
auf Anfrage.

Originaltext: Leipziger Volkszeitung
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2

Rückfragen bitte an:
Leipziger Volkszeitung
Büro Berlin

Telefon: 030/72626-2000


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