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DStGB zum Kompromissvorschlag der Ministerpräsidenten bei den Unterkunftskosten -Deutliche Aufstockung des Bundesanteils auf 4,7 Mrd. Euro wäre ein positives Signal

Geschrieben am 20-10-2006

Berlin (ots) - Die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten der
Hartz-IV-Empfänger soll nach dem Vorschlag der Ministerpräsidenten
auf 4,7 Mrd. Euro angehoben werden. Der Bund will ursprünglich nur 2
Mrd. Euro bezahlen. Kommunen und Länder hatten 5,8 Mrd. Euro
gefordert. "Eine Erhöhung auf 4,7 Mrd. Euro wäre eine deutliche
Bewegung auf Seiten des Bundes und damit ein positives Signal", sagte
Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des
Deutschen Städte- und Gemeindebundes heute in Berlin. "Dieser Betrag
ist allerdings nicht die spürbare Entlastung der Kommunen, die die
Politik uns versprochen hat. Auch die Erwartung des Bundes, aus der
Entlastung könnten die Kommunen 1,5 Mrd. Euro jährlich zusätzlich in
die Kinderbetreuung investieren, wird dann nicht in Erfüllung gehen
können. Wer bessere Kinderbetreuung, mehr Jugendarbeit, mehr Schutz
vor Verwahrlosung und mehr Anstrengungen der Kommunen im Arbeitsmarkt
will, muss die Finanzkraft der Kommunen stärken. Anderenfalls wird
der Bürger enttäuscht und die Politikverdrossenheit gesteigert",
sagte Landsberg.

Wir müssen jetzt durch ein gerechteres Verteilungsverfahren
sicher-stellen, dass der in Aussicht genommene Betrag gleichmäßig
verteilt wird, so dass die tatsächlichen Unterkunftskosten der
Kommunen we-nigstens ausgeglichen werden können. Bisher sind
insbesondere die Stadtstaaten eindeutige Gewinner, während viele
Kommunen in den Flächenländern nicht entlastet, sondern sogar
belastet werden. Das ist nicht akzeptabel.

"Die Kosten für Hartz IV werden nur sinken, wenn wir endlich eine
Qualifizierungsoffensive für Jugendliche einleiten, die Verkrustung
des Arbeitsrechts aufbrechen und Arbeitsmöglichkeiten schaffen,
insbesondere für die 2,8 Mio. gering qualifizierten
Langzeitarbeitslosen", sagte Landsberg abschließend.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225 oder 0172-2402723
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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