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Bruttoprinzip in der Sozialhilfe beibehalten!

Geschrieben am 13-10-2006

Berlin (ots) -

Bundesregierung beabsichtigt Einführung des Nettoprinzips in der
Eingliederungshilfe

Am 19.10.2006 wird der Bundestag in 2. und 3. Lesung den Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze abschließend beraten. Hierin schlägt die
Bundesregierung mit der Streichung des § 92 Abs.1 SGB XII die
Einführung des Nettoprinzips in der Eingliederungshilfe vor. Das
würde bedeuten, dass die grundsätzliche Vorleistungspflicht des
Sozialhilfeträgers bei Leistungen der Eingliederungshilfe ersatzlos
entfällt und dieser mit der Durchführung der Leistungen so lange
warten kann, bis die Kostenbeiträge von den behinderten Menschen bzw.
deren Angehörigen erbracht werden.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
lehnt die Einführung des Nettoprinzips ab, da sie den
Selbstbestimmungsgedanken des SGB XII und SGB IX konterkariert. "Auf
diese Weise würde der Zugang zu den erforderlichen Hilfeleistungen
für die ohnehin benachteiligten Leistungsberechtigten massiv
erschwert werden", erklärt Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa,
der bundesweit über 4.500 private Pflegeeinrichtungen sowie
Einrichtungen der Behindertenhilfe vertritt. "Auch für die
Einrichtungen würde sich ein erhöhter Kosten- und Verwaltungsaufwand
ergeben, falls von ihnen die Unterstützung der Leistungsberechtigten
in Finanzierungsfragen und deren Überwachung erwartet wird, ohne dass
die Refinanzierung gesichert ist."

Eine weitere Leistungseinschränkung wird beim notwendigen
Lebensunterhalt in Einrichtungen befürchtet. So sollen zukünftig die
neben Bekleidung und Barbetrag gewährten, notwendigen
Leistungsergänzungen wegfallen. "Trotz Kompensation durch Erhöhung
des Barbetrages von 26% auf 28% des Eckregelsatzes wird hierbei die
erhebliche finanzielle Mehrbelastung der Bewohnerin-nen und Bewohner
nicht angemessen berücksichtigt", kritisiert Herbert Mauel. "Vielmehr
ist eine Beibehaltung der ursprünglichen Regelung sowie eine
signifikante Erhöhung des Barbetrages unerlässlich."

Nach einem Vorschlag des Bundesrates soll ferner die bisher in
Form eines Darlehens erfolgende Übernahme der Zuzahlungsbeträge zur
GKV seitens der Sozialhilfeträger entfallen. Der bpa lehnt dies
gleichfalls ab, da es sich hierbei um eine pragmatische Lösung
handelt, die sowohl den Hilfeempfängern als auch den Einrichtungen
zugute kommt. "Es ist nicht verständlich, weshalb bereits nach kurzer
Zeit die einmal gefundene Kompromissregelung der Darlehensgewährung
aufgehoben werden soll. Wenn man die hilfebedürftigen Menschen
tatsächlich unterstützen wollte, müssten diese vollständig von den
Zuzahlungen zur GKV befreit werden", so Herbert Mauel.


Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen: Herbert Mauel, 030 / 30 87 88 60.


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