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Urteil ohne Rücksicht auf Klimawandel / Greenpeace prüft Berufung beim Oberlandesgericht

Geschrieben am 16-03-2006

Hamburg/Aachen (ots) - 16. 3. 2006 - Im Rechtsstreit zwischen dem
Energieversorger RWE und der Umweltschutzorganisation Greenpeace hat
heute die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen das Urteil
verkündet. Danach wird Greenpeace dem Grunde nach zu einer Zahlung
von Schadensersatz verurteilt. Außerdem wird Greenpeace untersagt,
RWE-Eigentum zu betreten. Greenpeace hatte die Besetzung eines
RWE-Braunkohlebaggers im Mai 2004 mit einer Notstandslage begründet,
da RWE wesentlich zur Klimazerstörung beiträgt. Das Gericht hätte
entscheiden müssen, was schwerer wiegt, der von RWE mit verursachte
Klimawandel oder die Schadensersatzforderungen von RWE. Das
Landgericht Aachen hält dagegen sowohl "Nothilfe" als auch
"rechtfertigenden Notstand" für nicht gerechtfertigt.

"Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Greenpeace wird prüfen,
ob wir in Berufung gehen. Beim drohenden Klimawandel und dem von
Greenpeace vorgebrachten Notstandsrecht handelt es sich um eine
grundsätzliche Fragestellung von weitreichender Bedeutung", sagt
Greenpeace Klimaexperte Karsten Smid. "Darüber hinaus berufen wir uns
auf unsere Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Aktion war auf
Grund der Gefährdung des Klimas gerechtfertigt. RWE ist der größte
Klimakiller Europas. Der Energiekonzern gehört wegen seiner
klimafeindlichen Energiepolitik auf die Anklagebank."

RWE hat in dem Verfahren nicht widersprochen, dass sie einen
erheblichen Beitrag zum weltweiten Klimawandel durch ihre
Braunkohleverstromung leisten, obwohl diese Form der Energiegewinnung
durch weniger klimaschädliche Energieformen ersetzt werden könnte.
Auch bestreitet RWE nicht, dass Braunkohle hohe externe Schäden
erzeugt und dass RWE-Kraftwerke mit einem relevanten Beitrag an den
enormen zu erwartenden Klimaschäden beteiligt sind.

Nach Auffassung von Greenpeace muss aufgrund der Folgen des
Klimawandels bereits heute ein Notstand bejaht werden. Diese
Argumentation folgt das Landgericht Aachen in seiner
Urteilsbegründung nicht. Greenpeace argumentiert in seinem
Schriftsatz an die 1. Zivilkammer: "Wenn die anthropogen bedingte
Klimaänderung kein Notstand sein sollte, (...) dann dürfte unsere
Rechtsordnung überhaupt keinen Notstand mehr anerkennen können. Denn
es sind keine gravierenderen Katastrophen mehr denkbar."

Rund 50 Aktivisten hatten im Mai 2004 in Hambach für den Ausstieg
aus der Braunkohle und den Ausbau Erneuerbarer Energien protestiert.
Sie waren auf einen 96 Meter hohen Schaufelradbagger geklettert und
hatten dort ein Transparent befestigt mit der Aufschrift "Kohle
zerstört das Klima". Kein anderer Energieträger erzeugt so viel
Kohlendioxid pro erzeugter Kilowattstunde Strom wie Braunkohle. Nach
einem Urteil des Landgerichts Köln vom Oktober 2005 darf Greenpeace
RWE als "größten Klimakiller Europas" bezeichnen.

Achtung Redaktionen: Für Rückfragen erreichen Sie Karsten Smid
unter Tel. 040/ 30618-388, Pressesprecher Patric Salize unter Tel.
040/ 30618-241. Die Schriftsätze zum Rechtsstreit vor dem Landgericht
in Aachen (1 O 126/05) erhalten Sie auf Anfrage. www.greenpeace.de

Originaltext: Greenpeace e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6343
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6343.rss2


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