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Keine Rückforderungsansprüche von bwin-Kunden für verlorene Wetteinsätze - klare Rechtslage / Pressearbeit von Anwalt simple "Mandatsfischerei"

Geschrieben am 20-09-2006

Neugersdorf (ots) - "Kunden von bwin haben auf Grund der
aktuellen Diskussion über die Konsequenzen aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgericht keine Ansprüche auf Rückzahlung verlorener
oder getätigter Wetteinsätze." Dies stellte heute ein bwin-Sprecher
im Zusammenhang von anders lautenden Presseäußerungen eines
Rechtsanwaltes klar. Dieses Thema sei rechtlich zweifelsfrei
geregelt. Bei den entsprechenden Äußerungen handele sich um eine
simple "Mandatsfischerei".

Zur rechtlichen Bewertung stellt das Unternehmen klar:

Einsätze für unter anderem Sportwetten können nach dem BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zurückgefordert werden. Zudem verfügt
bwin e.K. über eine in ihrer Wirksamkeit höchstrichterlich bestätigte
Sportwetten-Genehmigung, die auf Grundlage des Gewerbegesetzes der
DDR erteilt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat schon 1998
entscheiden, dass diese Genehmigungen als staatliche Genehmigungen im
Sinne von § 763 BGB anzusehen und auf Grundlage dieser Genehmigung
abgeschlossene Sportwetten daher verbindlich sind (BGH, Urteil vom
29.8.1998 - XI ZR 334-97).

Der in die Medien getragenen Rechtsauffassung eines Anwaltes liegt
eine völlige Fehlinterpretation des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht hält
ein staatliches Monopol nur unter sehr engen Voraussetzungen für
zulässig. Es überlässt dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob er
private Anbieter zukünftig zulässt oder ein ausschließlich und
konsequent am Gedanken der Spielsucht orientiertes Monopol errichtet.
Die Entscheidung betrifft aber nur die Frage, ob zukünftig neue
Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erteilt werden
müssen


Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist bwin mit einem Marketingbudget von über 50 Millionen
Euro allein im Jahr 2006 einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit jeweils über einer Millionen
Euro.

Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin e.K.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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