| | | Geschrieben am 20-09-2006 Bundesamt für Naturschutz: / - Schlank werden mit Hoodia-Produkten nur mit Genehmigung! / - Hoodia Pflanze vom Aussterber bedroht
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 Bonn (ots) -  Wer träumt nicht davon? Auf rein pflanzlicher Basis
 zum Idealgewicht. Und das ohne Nebenwirkungen. Das verspricht der
 natürliche Appetitzügler Hoodia. Der Form nach an einen Kaktus
 erinnernd hat die Pflanze vor einigen Jahren ihren Siegeszug in der
 Wohlstandsgesellschaft angetreten. Was dem afrikanischen Volk der San
 schon seit Jahrtausenden als Schutz vor Hungerqualen diente, erfreut
 sich hier in Pillen- und Pulverform großer Beliebtheit. Aber der
 Erfolg hat eine Schattenseite, eine störende Nebenwirkung für die
 biologische Vielfalt. Denn ihrer großen Beliebtheit hält Hoodia wie
 viele andere Heilpflanzen nicht mehr stand. Sie ist mittlerweile in
 ihrem Bestand stark gefährdet. "Leider wird die Pflanze derzeit weder
 durch kontrollierte Wildsammlung noch durch Anbau nachhaltig genutzt.
 Deshalb weisen wir darauf hin, dass Hoodia den Regelungen des
 Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) unterstellt wurde, um
 den ausufernden Handel zum Schutz der Pflanze kontrollieren zu
 können. Wer also mit Hoodia-Präparaten aus dem Ausland schlank werden
 will, der braucht eine Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes und
 eine Einfuhrgenehmigung für Deutschland," erklärte Prof. Dr. Hartmut
 Vogtmann, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz. Davon betroffen
 sind auch Auslandseinkäufe über das Internet durch den privaten
 Endverbraucher. "Liegen die Genehmigungen bei der Einfuhr nach
 Deutschland nicht vor, so werden die Präparate von den zuständigen
 Zollämtern eingezogen. Aber auch der Kauf im Inland ist unzulässig,
 wenn der Händler (z.B. Apotheken) Präparate anbietet, die ohne
 Genehmigungen eingeführt wurden. Sowohl dem Einführer, als auch dem
 Käufer und Verkäufer drohen Bußgeld- und in schlimmeren Fällen gar
 Strafverfahren," sagte der BfN-Präsident.
 
 Daher gilt: Bei der Einfuhr die Genehmigungen einholen oder vor
 dem Kauf im Inland beim Händler absichern, ob es sich um genehmigte
 und damit legal eingeführte Ware handelt. Nur wenn die Genehmigungen
 bei der Einfuhr vorliegen oder der Händler auf ein CITES-Dokument
 verweisen kann, dürfte dem zumindest rechtlich nebenwirkungsfreien
 Abnehmen nicht mehr viel entgegenstehen.
 
 Zuständig für die Erteilung von artenschutzrechtlichen
 Genehmigungen ist das Bundesamt für Naturschutz in Bonn -
 www.bfn.de (CITES).
 
 Originaltext:         BfN Bundesamt für Naturschutz
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43341
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43341.rss2
 
 Pressekontakt:
 Franz August Emde
 Konstantinstr. 110
 53179 Bonn
 Telefon: 0228-84914444
 Telefax: 0228-84911039
 
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