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NABU: CCS-Technologie muss Klimaschutz dienen und absolut sicher sein

Geschrieben am 27-08-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf
über die Abtrennung und unterirdische Speicherung von Kohlendioxid
(Carbon Dioxide Capture and Storage = CCS) hat der NABU die
Bundesregierung aufgefordert, den Schutz von Mensch und Natur in den
Mittelpunkt zu stellen. "Wenn Kohlendioxid zunächst durch
kilometerlange Pipelines befördert und dann tief in die Erde gepumpt
wird, müssen die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der Natur
an erster Stelle stehen", forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller. Die Langzeitsicherheit der unterirdischen
Kohlendioxid-Deponien sei der Knackpunkt der Technologie. Nur wenn
gewährleistet sei, dass das in den Untergrund gepresste Treibhausgas
das Trinkwasser nicht gefährdet und keinesfalls zurück an die
Oberfläche gelangt, dürfe die potenzielle Klimaschutztechnologie
vorsichtig erprobt werden.

Dabei warnte der NABU die Bundesregierung davor, die Risiken von
den Verursachern auf die Gesellschaft abzuwälzen. "Die Koalition
ermöglicht es den Energiekonzernen, weiter Kohle zu verbrennen, das
dabei entstehende Kohlendioxid unter die Erde zu pumpen, aber ohne
langfristig für mögliche Risiken zu haften", bemängelte Miller. Es
dürfe nicht sein, dass die finanzielle Verantwortung für alle
potenziellen Folgeschäden der CCS-Technologie schon nach maximal 30
Jahren auf die Steuerzahler übergehe.

Der NABU begrüßte, dass der Gesetzentwurf den Einsatz von CCS auf
wenige Demonstrationsprojekte beschränkt. "Möglicherweise werden wir
diese Technik eines Tages brauchen, damit die beispielsweise bei der
Produktion von Zement oder Stahl unvermeidbaren
Treibhausgasemissionen das Klima nicht weiter aufheizen. Für einen
solchen Zweck ist die behutsame Erforschung der Technologie
sinnvoll", erklärte NABU-Energieexperte Elmar Große Ruse. Die
Energieversorgung in Deutschland lasse sich dagegen auch ohne CCS
klimafreundlich umbauen. Daher sollte die Technik vor allem in
Industrieanlagen statt in Kohlekraftwerken erprobt werden.

Die Stellungnahme des NABU zum Gesetzentwurf im Internet zu finden
unter http://www.nabu.de/themen/klimaschutz/nationalerklimaschutz/108
33.html

Originaltext vom NABU

Originaltext: NABU
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6347
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6347.rss2

Pressekontakt:
Elmar Große Ruse, NABU-Energieexperte, 030-284984-1611, 0173-3522872

NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1500,
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: Presse@NABU.de


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